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1984.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
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gen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen auf öffentlichem oder privatem Grund unkenntlich macht, wird mit Busse bestraft. 2 Die Polizei kann Ausnahmen bewilligen, wenn
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1989.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1989.2 Laufnummer 13775 Interpellation von Thomas Brändle und Thomas Lötscher betreffend Zwangsverheiratung von im Kanton Zug lebenden, muslimischen Frauen (Vorlage Nr. 1989.1 - 13609) Ant
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2008.2 - Antwort des Regierungsrates
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Sitze vergrösserten und neubestellten Verwaltungsrat vorzunehmen. Dabei sollten drei Sitze der Privatwirtschaft und vier Sitze der öffentlichen Hand (drei Kantonsvertreterinnen Seite 2/6 2008.2 - 13886 oder von Zürich und dem Stadtpräsidenten von Winterthur, fünf Vertreterinnen und Vertretern der Privatwirtschaft sowie zwei weiteren Mitgliedern (Lukas Briner, Zürcher Handelskammer, Bruno Aebischer, Gene Graubünden, Gla- rus, Solothurn, Schaffhausen sowie die Städte Zürich und Winterthur. Folgende private Unternehmen sind ebenfalls Mitglied: Alpine Finanz Immobilien AG, Credit Suisse Group, Karl Steiner
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2009.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Konferenz gelungen, sowohl bei den Schlüsselvorhaben im öf- fentlichen Verkehr, als auch im Privatverkehr eine Liste mit Vorhaben zu verabschieden, hinter welche sich die grosse Mehrheit der Vereinsmitglieder handelt es sich um vier Projekte, darunter - wie erwähnt - der Zimmerberg- Basistunnel II und beim Privatverkehr um sieben Projekte, darunter - wie erwähnt - der Hirzel-Strassentunnel. Für diese Projekte wurde Verkehr - Schlüsselvorhaben öffentlicher Verkehr abgeschlossen (Lobbying läuft) - Schlüsselvorhaben Privatverkehr abgeschlossen (Lobbying läuft) - Erschliessung urbane Kerngebiete läuft (Ergebnisse Dezember 2011)
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2008.1 - Interpellationstext
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Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Kantone sind in der GZA aktuell zusammengeschlossen und welche privaten Part- ner arbeiten innerhalb der GZA mit? Sind neben dem Kanton Aargau weitere Austritte zu verzeichnen
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2020.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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findet sich der Begriff "Cyberwar". Darunter werden Atta- cken gegen staatliche Institutionen, private Unternehmen und Infrastruktur-Betreibende ver- standen, wobei sich diese Attacken die Möglichkeiten allfällige Straftaten an allgemein zugänglichen Orten. Diese sind öf- fentlich zugänglich. Somit sind private Räume - etwa bei verdecktem Drogenkauf in der Woh- nung eines Drogenverkäufers - nicht betroffen
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2036.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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enthält das Erwachsenenschutzrecht Bestimmungen, welche die Zuständigkeiten insbesondere im privatautonomen Bereich erweitern, nämlich den Vorsorgeauftrag sowie die Patientenverfü- gung (lit. b). Weiter die sich im Kanton Zug bewährten Mandatsführenden, seien es Private oder Fachstellen, beizubehalten. Insbesondere den hohen Anteil an privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (Primas) ist zu bewahren Teil ausserkantonale Fachleute damit be- auftragen. Fast die Hälfte aller Mandate werden durch Privatpersonen geführt. Dies sind zum Teil Personen aus dem familiären Umfeld der Betroffenen, zum Teil aber
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2033.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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muss. Eine Kompetenz, privatrechtliche Vorschriften über die maximale Höhe von Bäumen und Sträu- chern zu erlassen, verleiht das Bundesrecht den Kantonen dagegen nicht. Privatrechtliche Hö- henbeschränkungen
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2034.1 - Interpellationstext
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weiterer Ablehnungsgrund schreibt der Regierungsrat, dass die gewünschte Regelung so weit in die privaten Rechte der Grundeigen- tümerinnen und Grundeigentümer eingreifen würde, dass das Verfassungsrecht
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1904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Auffassung vertreten, dass die Tätigkeit des Gleichstel- lungsbüros auch in Zusammenarbeit mit privaten Stellen geleistet werden könne und über- 1904.1 - 13328 Seite 3/14 dies sei der Auftrag, den das