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2023.1 - Interpellationstext
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öffentliche Sicherheit in der Schweiz immer mehr privatisiert wird – zum Beispiel im öffentlichen Verkehr? Das neue BGST sieht gar vor, dass an private Sicherheitsfirmen so genannte hoheitliche Rechte ten gebe? 2) Im Bericht des BJ auf Seite 11: „Die Behörden von Zug meldeten die Existenz zweier privater Sicherheitsfirmen in ihrem Kanton. Diese bieten diverse Sicherheitsprodukte (vorwiegend Ausrüst Vorlage Nr. 2023.1 Laufnummer 13703 Interpellation der Fraktion Alternative - Die Grünen betreffend private Sicherheits- und Militärfirmen im Kanton Zug vom 3. März 2011 Die Fraktion Alternative - Die Grünen
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2025.3a - Beilage
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n besteht ein solcher Anspruch a) für Beiträge von Privaten an die Anlagen und den Un- terhalt von Bodenverbesserungen; b) für Beiträge von Privaten an Aufforstungen und Wald- weganlagen; c) für die auf oder Genossen- schaften besteht: a) für Beiträge von Privaten an die Anlagen und den Unterhalt von Bodenverbesserungen; b) für Beiträge von Privaten an Aufforstungen und Waldweganlagen. § 138 Entstehung
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2026.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wenn es sich um die Auslagerung öffentlicher Aufgaben an private Dritte handelt (siehe Ziffer 8.4.3); − durch Subventionsvereinbarungen, wenn private Tätigkeiten im öffentlichen Interesse finan- ziell gefördert Kanton hat mit rund 50 privaten Institutionen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Da- für bezahlte er im Jahr 2009 insgesamt 65.5 Mio. Franken. In der Regel fällt bei den privaten Dritten bei der Erfüllung Budgetvorgaben orientieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese strategische Leitlinie die privaten Dritten nicht berechtigt, einen Anspruch auf eine individuelle Erhöhung ihrer Beiträge geltend zu
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2025.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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cht entsteht mit der Eintragung im Grund- buch. 2 Gesetzliche Grundpfandrechte gehen allen privatrechtlichen Belastun- gen vor und stehen unter sich im gleichen Rang. § 138a Öffentlich-rechtliche Grundlasten n besteht ein solcher Anspruch a) für Beiträge von Privaten an die Anlagen und den Unterhalt von Boden- verbesserungen; b) für Beiträge von Privaten an Aufforstungen und Waldweganlagen; c) für die auf
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2025.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2012
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cht entsteht mit der Eintragung im Grund- buch. 2 Gesetzliche Grundpfandrechte gehen allen privatrechtlichen Belastun- gen vor und stehen unter sich im gleichen Rang. § 138a Öffentlich-rechtliche Grundlasten n besteht ein solcher Anspruch a) für Beiträge von Privaten an die Anlagen und den Unterhalt von Boden- verbesserungen; b) für Beiträge von Privaten an Aufforstungen und Waldweganlagen; c) für die auf
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2026.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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orientieren sollen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass jede Auslagerung öffentli- cher Aufgaben an private Dritte auch immer wieder kritisch zu hinterfragen und auf ihre Wirt- schaftlichkeit und Wirksamkeit
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2054.2 - Bericht und Antrag des Verwaltunsgerichts
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insbesondere für alle verwaltungsrechtlichen Verfahren, die unmittelbar auf Rechte und Pflichten privatrechtlicher Natur Einfluss haben, bzw. auf bau- oder planungsrecht- liche Massnahmen mit direkten Auswirkungen
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2057.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ky- burger und Habsburger. Nach dem Beitritt Zugs zur Eidgenossenschaft (1352) gelangte sie in Privatbesitz und diente in den folgenden Jahrhunderten bedeutenden Zuger Familien als reprä- sentativer Wohnsitz
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2060.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ist vorgesehen, die jungen Pflanzen wieder zu verwenden. Die Bepflanzung wird in Absprache mit der privaten Bauherrschaft (Prisma) auf das entsprechende Bepflanzungskon- zept abgestimmt. Die neu zu erstellende
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2063.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2063.1 Laufnummer 13820 Motion von Manuel Brandenberg und Philip C. Brunner betreffend Verbot von Sexualunterricht an den öffentlichen Schulen vom 14. Juni 2011 Die Kantonsräte Manuel Bran