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2260.2 - Antrag des Regierungsrates
und den betroffenen Einwohnergemeinden. 2 Die Fachgruppe ist befugt, Abklärungen bei Behörden und Privaten zu treffen und Verträge sowie behördliche Entscheide vorzubereiten. Der Re- gierungsrat regelt ihre
2290.5 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
und Zweck der Gesetzesänderung betreffen eigentlich nur den Gewerbebereich und nicht einzelne Privatpersonen für sehr gelegentliche Übernachtungsgelegenheiten. Weder der Bericht des Regierungsrates noch
2296.1a - Synopse
ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Ge- schäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 1 Die Mitglieder des Bankrates, der Revisionsstelle und der Geschäftsleitung ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Ge- schäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewilligt werden vom Regierungs- 2
2296.3a - Synopse
ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Ver- waltungsräte, Revisoren, Geschäftsführer oder An- gestellte privater Geldinstitute sein. 1 Die Mitglieder des Bankrates, der Revisionsstelle und der Geschäftsleitung ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Geschäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewil- ligt werden vom Regierungsrat
2296.2 - Antrag des Regierungsrates
ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsrä- te, Revisoren, Geschäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewilligt werden vom Regie- rungsrat
2296.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Geschäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewilligt werden: a) (neu) vom Reg
2368.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Angelegenheit war. Das privatrechtliche Gesetzbuch für den Kanton Zug, III. Buch über das Sachenrecht vom 22. Dezember 1873, hat in § 164 die nicht erweislich dem Privateigentum anheimgefallenen Gewässer öffentlichem Gebrauch be- Seite 2/3 2368.3 - 14697 stimmte Sachen erklärt, an denen besondere Privatberechtigungen nur durch ausdrückliche Konzession begründet werden können. An dieser Ordnung hat das spätere
2368.1a - Synopse
Wärmenutzung: Fr. –.50 pro MJ/h 5. Kältenutzung Fr. 1.– pro MJ/h 6. Ableitung öffentlicher Gewässer auf privaten Grund, insbesondere für die Bootsstationierung, Speisung von Teichen u.ä.: bis Fr. 3.–/m² e) Weitere
2363.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
513 6 Kollektivunterkünfte 62 Wohnungen 4x Eigentum 64x Miete einfacher, günstiger Wohnraum Privatwohnungen 229 97 Wohnungen/ Zimmer Miete durch Asylsuchende einfacher, günstiger Wohnraum Nothilfeunterkünfte der Auf- enthaltsbewilligung dezentrale Unterkünfte des Kantons oder selbständiges Wohnen in Privatwohnungen Förderung der Selbständigkeit, Beschäftigung oder be- rufliche Integration nach Nichteintretens- überführt werden kann. Der Kanton hat die Liegenschaft Dorfring 30 in Allenwinden im März 2009 von einer privaten Eigentümerin gekauft, weil er über zu wenig Plätze für die Unterbringung von Asylsuchenden verfügte
1022.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
ordentlichen Steuersat- zes (geltender § 14 Abs. 1). Dies ist bereits eine recht weitgehende Privilegierung gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Das geplante revidierte Stras- senverkehrssteuergesetz neu für alle Fahrzeug- kategorien ohne Verbrennungsmotor gelten. Gegen eine noch weitergehende Privilegierung von Elektrofahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sprechen folgende Gründe: E

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