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2260.2 - Antrag des Regierungsrates
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und den betroffenen Einwohnergemeinden. 2 Die Fachgruppe ist befugt, Abklärungen bei Behörden und Privaten zu treffen und Verträge sowie behördliche Entscheide vorzubereiten. Der Re- gierungsrat regelt ihre
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2290.5 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
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und Zweck der Gesetzesänderung betreffen eigentlich nur den Gewerbebereich und nicht einzelne Privatpersonen für sehr gelegentliche Übernachtungsgelegenheiten. Weder der Bericht des Regierungsrates noch
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2296.1a - Synopse
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ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Ge- schäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 1 Die Mitglieder des Bankrates, der Revisionsstelle und der Geschäftsleitung ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Ge- schäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewilligt werden vom Regierungs- 2
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2296.3a - Synopse
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ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Ver- waltungsräte, Revisoren, Geschäftsführer oder An- gestellte privater Geldinstitute sein. 1 Die Mitglieder des Bankrates, der Revisionsstelle und der Geschäftsleitung ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Geschäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewil- ligt werden vom Regierungsrat
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2296.2 - Antrag des Regierungsrates
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ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsrä- te, Revisoren, Geschäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewilligt werden vom Regie- rungsrat
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2296.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ebenso nicht Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte, Revisoren, Geschäftsführer oder Angestellte privater Geldinstitute sein. 2 Ausnahmen von dieser Bestimmung können bewilligt werden: a) (neu) vom Reg
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2368.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Angelegenheit war. Das privatrechtliche Gesetzbuch für den Kanton Zug, III. Buch über das Sachenrecht vom 22. Dezember 1873, hat in § 164 die nicht erweislich dem Privateigentum anheimgefallenen Gewässer öffentlichem Gebrauch be- Seite 2/3 2368.3 - 14697 stimmte Sachen erklärt, an denen besondere Privatberechtigungen nur durch ausdrückliche Konzession begründet werden können. An dieser Ordnung hat das spätere
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2368.1a - Synopse
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Wärmenutzung: Fr. –.50 pro MJ/h 5. Kältenutzung Fr. 1.– pro MJ/h 6. Ableitung öffentlicher Gewässer auf privaten Grund, insbesondere für die Bootsstationierung, Speisung von Teichen u.ä.: bis Fr. 3.–/m² e) Weitere
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2363.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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513 6 Kollektivunterkünfte 62 Wohnungen 4x Eigentum 64x Miete einfacher, günstiger Wohnraum Privatwohnungen 229 97 Wohnungen/ Zimmer Miete durch Asylsuchende einfacher, günstiger Wohnraum Nothilfeunterkünfte der Auf- enthaltsbewilligung dezentrale Unterkünfte des Kantons oder selbständiges Wohnen in Privatwohnungen Förderung der Selbständigkeit, Beschäftigung oder be- rufliche Integration nach Nichteintretens- überführt werden kann. Der Kanton hat die Liegenschaft Dorfring 30 in Allenwinden im März 2009 von einer privaten Eigentümerin gekauft, weil er über zu wenig Plätze für die Unterbringung von Asylsuchenden verfügte
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1022.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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ordentlichen Steuersat- zes (geltender § 14 Abs. 1). Dies ist bereits eine recht weitgehende Privilegierung gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Das geplante revidierte Stras- senverkehrssteuergesetz neu für alle Fahrzeug- kategorien ohne Verbrennungsmotor gelten. Gegen eine noch weitergehende Privilegierung von Elektrofahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sprechen folgende Gründe: E