-
2553.4a - Beilage Synopse
-
Feuerschutzaufgaben werden von der Gebäudeversicherung Zug wahrgenommen. § 57a (neu) Löschbeiträge privater Versicherungsgesellschaften 1) BGS 722.21 - 25 - [M09] Antrag des Regierungsrats vom 9. September der Staatswirtschafts- kommission vom 6. April 2016; Vorlage Nr. 2553.4 (Laufnummer 15136) 1 Die privaten Versicherungsgesellschaften, die im Kanton Zug Mobiliar gegen Feuerschaden versi- chern, leisten
-
2553.2 - Antrag des Regierungsrats
-
von der Gebäudeversiche- rung Zug wahrgenommen. § 57a (neu) Löschbeiträge privater Versicherungsgesellschaften 1 Die privaten Versicherungsgesellschaften, die im Kanton Zug Mobiliar ge- gen Feuerschaden
-
2553.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
und schlechten Risiken und bündelt die Versicherung und präventive Aufgaben. Im Vergleich zu Privatversicherern gibt es günstigere Prämien; dies zeigt die Prämienhöhe in Kantonen ohne ein Monopol. Die Gebä «Verwaltungsrat» bei der Gebäud e- versicherung Zug deutlich weniger Kompetenzen als bei einer privatwirtschaftlichen AG hat. Trotzdem sollte dieser Verwaltungsrat die strategische Führung wie bei einem Pri anderen Seite sprechen unter anderem folgende Gründe für ein Monopol: tiefere Prämien als bei privaten Versicherern; kein Ausschluss von schlechten Risiken, da ein Versicherungszwang besteht ; E
-
2553.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Seite 9 seines Berichts führt der Regierungsrat unter Bst. c aus, wieso die Rechtsform einer privatrechtlichen Aktien- gesellschaft nicht sinnvoll ist. Er schreibt: «Sowohl das Monopol als auch der Brandschutz zweige (Wasserschaden- oder Fahrhabeversicherung oder dergleichen), da dadurch ein Ein- griff in den privaten Versicherungsmarkt erfolgen würde. Frage 2: Gemäss Seite 7 des Berichtes und Antrages der Regierung
-
2553.7 - Anträge der CVP-Fraktion zur 2. Lesung
-
Gebäudeversicherung unterscheidet sich in diesem Punkt nicht von einem Verwaltungsrat einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft, der das Budget ebenfalls eigenverantwortlich erstellt und es nicht von der
-
1566.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
dem Gesundheitsamt werden Femmes Tische organisiert, in welchen Frauen sich in unge- zwungener, privater Atmosphäre unter anderem mit Fragen der Erziehung beschäftigen. Die Beratungsstelle Triangel berät mit Kindern im Vorschulalter und die Förderung deren Besuchs. Angebote sollen grundsätzlich durch private Leis- tungserbringer oder durch die Gemeinden erbracht werden. 2. In den Gemeinden sollen für fr Gebiet der Integration von Ausländerinnen und Ausländern sind im Kanton Zug zahl- reiche Projekte von Privaten realisiert worden und in Planung. Der Kanton Zug unterstützt fi- nanziell bereits heute Projekte
-
1582.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
-
finanziellen Anreize weit grösser als staatliche Subventionen, um energietechni- sche Neuerungen privat vorzukehren. Dieselbe Überlegung ist auch in den Regierungsratsbe- schluss vom 11. Juni 2002 betreffend syste- matisch die Energieeffizienz der kantonalen Gebäude prüfen und Verbesserungen veranlassen. Ob private oder öffentliche Gebäude, die Petition der Grünliberalen Partei Kanton Zug verlangt gleicherweise zuzumuten, weil nach jeweiliger gemeindlicher Bauord- nung häufig ein Ausnützungszuschlag winkt. Der private Sondervorteil erhält damit einen Aus- gleich zugunsten der Öffentlichkeit, die von geringeren Lu
-
1582.2a - Beilage
-
im Energie- und Klimahaushalt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass auch im Kleinen, in jedem Privathaushalt und in jedem Betrieb ein Spielraum da ist, um Massnahmen umzusetzen. Das Leitbild bleibt beständig Kanton mit Leistungsauftrag beigezogenen Institutionen verhältnismässig beschränkt; b) gegenüber Privaten und öffentlichen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaf- ten mit gesetzlichen Bestimmungen dem Gewerbe und der Immobilienbranche ein, um diese Kreise der Wirtschaft - einge- schlossen die privaten Hauseigentümerverbände - für eine bessere und möglichst CO2-neutrale Energieverwendung zu gewinnen
-
1620.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
einem Regelwerk, dem sich der Datenempfänger freiwillig unterstellen kann, wie etwa dem «Safe Harbor Privacy Framework», das zwischen der EU-Kommission und den USA ausgehandelt wurde (http://www.export.gov e je solche vornehmen sollten – grundsätzlich keine Gefährdung der Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen bewirken. Bearbeiten Zuger Organe Daten im gemeindlichen, kantonalen oder allenfalls nationalen deutlich erweitert. Es fällt zusätzlicher Aufwand in den folgenden Bereichen an: Anfragen (seitens der privater Personen und den Verwaltungsstellen) Die bisherigen Erfahrungen in den Schengen-Staaten haben gezeigt
-
1620.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Anträge zur Anpassung auf die 2. Lesung hin beantragen. ⋅ Ein Outsourcing der Datenschutzaufgaben an Private lässt weder Schengen noch das Zusatzprotokoll zu, ist doch ausschliesslich von öffentlich-rechtlichen