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1619.2 - Antwort des Regierungsrates
, andererseits aber auch berechenbares, professionelles und rechtstaatli- ches Handeln. Wie die privaten Unternehmungen muss sich daher auch die kantonale Verwal- tung immer wieder neuen Herausforderungen Lehrkräfte der Volksschulen) nicht beim Kanton angestellt ist, sondern bei den Gemein- den oder privaten Organisationen. Allgemeingültige Tendenzen oder Auffälligkeiten bezüglich bestimmter Berufsgruppen
1619.1 - Interpellationstext
Mitarbeiter, welche für den Beruf Feuer und Flamme sind oder waren, die Überstunden leisten, das Private hinter das Berufliche stellen und sich kaum ausreichend Erholungsphasen gönnen. Besonders häufig
1669.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(383.1 - 8985) 2. Joachim Eder betreffend Ausrichtung kantonaler Beiträge an Organisationen der privaten Alters-, und Behindertenhilfe nach dem Wegfall der Bundessubventionen vom 14. Mai 1998 (564.1 -
1669.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
nicht, wieso eine Schulbroschüre «hohe gestalterische Ansprüche» erfüllen muss, um sich gegen die private Konkurrenz durchsetzen zu können. Wir halten unsere Forderung an den Regierungsrat im Sinne eines
1568.02 - Antrag des Regierungsrates
Steuergesetz Änderung vom ……. Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b Kantonsverfassung1) beschliesst: I. Das Steuergesetz vom 25. Mai 20002) wird wie folgt geändert: § 10bis (neu) Ko
1565.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1565.3 (Laufnummer 12571) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BETEILIGUNG AN INTERREG IV BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 21. NOVEMBER 2007 Sehr geehrter Herr Prä
1566.1 - Motionstext
werden kantonal ko- ordiniert und deren Besuch gefördert. Grundsätzlich werden die Angebote durch private Leistungserbringer oder die Gemeinden erbracht. 2. In den Gemeinden werden für fremdsprachige Kinder
1578.2 - Antwort des Regierungsrates
en? Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Wohnraumversorgung primär eine Auf- gabe der Privatwirtschaft ist und eine Förderung nur marktergänzend erfolgen und (mit-)finanziert werden soll. Dort, wo kaufkräftigen Personen habe eine zusätzlich verteuernde Wirkung, der Zustrom von Firmen und reichen Privatpersonen treibe die Preise nach oben und der soziale Wohnungsbau sei unterentwickelt. Es bestehe die Gefahr
1577.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Leuthard ergriffenen Initiative eine Ausdehnung der heutigen Regelung ab. Viele Arbeitgeben- de der Privatwirtschaft gewähren einen Urlaub von einem bis fünf Tagen. Vereinzelte grössere Unternehmen verfügen über Arbeitszeitges- taltung mit Rücksichtnahme auf die betrieblichen Anforderungen flexibel auf ihre privaten Be- dürfnisse abzustimmen. Zudem wird mit einer aktiven Unterstützung der Teilzeitarbeit vermehrt
1593.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton Zug zeichnet sich durch eine hohe Standortqualität sowohl für Unter- nehmen als auch für Privatpersonen aus. Die Steuerbelastung ist im gesamt- schweizerischen Mittel am tiefsten, und auch in inte ungen, wenn es sich um die Auslagerung öffentlicher Aufgaben an private Dritte handelt; - durch Subventionsvereinbarungen, wenn private Tätigkeiten im öffentlichen Interesse finanziell gefördert werden; len Schwächephasen betroffen sein kann. Nachteilig wirkt sich die angespannte Situation auf dem privaten Wohnungsmarkt aus. Einerseits sind die Leerwohnungsziffern äusserst gering, während andererseits

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