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2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
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MJ/h 5. (geändert) Kältenutzung Fr. 1.30 pro MJ/h 6. (geändert) Ableitung öffentlicher Gewässer auf privaten Grund, insbesondere für die Bootsstationierung, Speisung von Teichen u. ä.: bis Fr. 4.–/m² e) Weitere
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2569.11 - Antrag von Laura Dittli und Urs Raschle zur 2. Lesung
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entspricht insbesondere nicht den restlichen Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton Zug und privaten Leistungsträgern. Wurden diese generell um 10 % gekürzt, beträgt er bei den Schifffahrtsgesellschaften
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2733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zwischen Behörden und Privatpersonen auch die O m- budsstelle kontaktiert werden. Im Ombudsgesetz wurde bewusst vorgesehen, dass die Om- dusstelle nicht nur auf Gesuch von Privaten hin tätig werden kann wird also auch bei Meldungen durch Private auf deren eigene Deeskalationsmöglichkeiten hinzuweisen sein. Gerade grössere Firmen können entsprechende Angebote bei privaten Dienstleistungsanbietenden beziehen Ombudsstelle überführt worden. Die Ombudsstelle hat zur Aufgabe, eine bessere Verständigung zwischen privaten Personen einerseits und den kantonalen und kommunalen Behörden anderseits he r- beizuführen. Zweck
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2733.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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verweigern, einschränken oder aufschieben, wenn « a) dies wegen überwiegender öffentlicher oder privater Interessen erforderlich ist; b) oder die Information den Zweck einer Strafuntersuchung oder eines
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2733.3b - Beilage Synopse
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unterlassen werden, wenn der Aufschub oder die Unterlassung zum Schutz überwiegender öffentli- cher oder privater Interessen notwendig ist. § 16d (neu) Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht
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2733.2 - Antrag des Regierungsrats
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unterlassen werden, wenn der Aufschub oder die Unterlassung zum Schutz über- wiegender öffentlicher oder privater Interessen notwendig ist. § 16d Zusammenarbeit zwischen Behörden und weiteren Stellen 1 Besteht
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2736.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erster Linie soll jedoch die Gebietsverdichtung auf- grund privater Initiative und ohne staatlichen Eingriff erfolgen. Fruchten diese privaten Bem ü- hungen nicht und stellt sich eine kleine Minderheit neu eingezontes Bauland aufgrund der Qualität der Eigentümerschaft massiv variieren kann: - Eine Privatperson mit neu eingezontem Bauland muss nach einer langen Eigentumsdauer mit Abgaben von insgesamt rund Bodenmehrwerts, nach kurzer Eigentums- dauer mit rund 57 Prozent rechnen. - Handelt es sich bei der Privatperson um eine Landwirtin/einen Landwirt, bei welcher/ welchem das neu eingezonte Grundstück zum Ges
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2736.3a - Synopse
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aufgrund einer Interessenabwägung ausüben, bei der das öffentliche Interesse die entgegenste- henden privaten Interessen überwiegt. 2 Der Gemeinderat darf dieses gesetzliche Kaufrecht nur aufgrund einer In Interessenabwägung ausüben, bei der das öffentliche Interesse die entgegenste- henden privaten Interessen überwiegt.: a) aufgrund einer Interessenabwägung, bei der das öffentliche Interesse die entgegenstehenden Strassenplans; b) die Ausführung von Schutzbauwerken und Renatu- rierungsmassnahmen an öffentlichen und privaten Gewässern sowie die Inanspruchnahme von Mate- rialien für Gewässerverbauungen und Hochwas- serschutz;
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2736.2 - Antrag des Regierungsrats
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aufgrund einer Interes- senabwägung ausüben, bei der das öffentliche Interesse die entgegenstehenden privaten Interessen überwiegt. 3 Die Gemeinde führt dieses Bauland umgehend der Überbauung zu oder ver- äussert 15426) b) die Ausführung von Schutzbauwerken und Renaturierungsmassnahmen an öf- fentlichen und privaten Gewässern sowie die Inanspruchnahme von Materialien für Gewässerverbauungen und Hochwasserschutz; z; b) für die Ausführung von Schutzbauwerken und Renaturierungsmassnahmen an öffentlichen und privaten Gewässern sowie die Inanspruchnahme von Materiali- en für Gewässerverbauungen und Hochwasserschutz;
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2736.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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zustande kommt. Die Kommission ist der Meinung, dass die Gebietsverdichtung in erster Linie aufgrund privater Initiative und – wenn möglich – ohne staatlichen Eingriff erfolgen soll. Fruch- ten diese Bemühungen zungskommission zum Verkehrswert ausüben. Überwiegt das öffentliche Interesse die ent - gegenstehenden privaten Interessen, ist die Voraussetzung zur Ausübung des Kaufrechts e r- füllt. Die Kommission hat diese