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2737.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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Änderung geplant sei, die telefonischen Auskünfte der Baudirektion gegenüber Privaten einz u- schränken. Oft komme es vor, dass Private – nachdem sie bei der Gemeinde eine Auskunft er- halten haben – eine Anfrage Gemeinden aufgrund vermehrter Anfra- gen von Privaten bei den Gemeinden führen könne. Zudem war die Kommission der Meinung, dass die gute Zusammenarbeit von Privaten und Behörden den Kanton Zug auszeichne und Anpassung von § 5 Abs. 1 Leistungen der Baudirektion in Bezug auf die unentgeltliche Rechtsberatung von Privaten abschaffen und damit die Baudire k- tion entlasten. Die Kommission stellte sich die Frage, ob mit
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2737.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
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3 (neu) 3 Der Gemeinderat legt die Bauvorschriften unter Berücksichtigung der öf fentlichen und privaten Interessen einzelfallweise fest. § 29 Aufgehoben. § 30 Aufgehoben. § 32 Abs. 1 (geändert), Abs. 3 (geändert) 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung durch Dritte gegen volle Entschädigung zu dulden, sofern
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2737.4 - Ergebnis 1. Lesung
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3 (neu) 3 Der Gemeinderat legt die Bauvorschriften unter Berücksichtigung der öf fentlichen und privaten Interessen einzelfallweise fest. § 29 Aufgehoben. § 30 Aufgehoben. 4 [Geschäftsnummer] § 32 Abs 3 (geändert) 1 Der Gemeinderat verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden privaten Erschliessungsanlagen, die Mitbenutzung durch Dritte gegen volle Entschädigung zu dulden, sofern
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2739.1 - Bericht des Obergerichts
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12 5 Gesellschafts- und Handelsrecht 10 11 Wertpapierrecht - - Immaterialgüterrecht - - Privatversicherungsrecht 1 4 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 1351 12 andere Rechtsgebiete 4 1 Total 335 182 1 Gesellschaft - 1 Innominatverträge 4 - Gesellschafts- und Handelsrecht 3 2 Wertpapierrecht - - Privatversicherungsrecht - 1 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 2 4 andere Rechtsgebiete - - Total 43 35 1.1.4 Handlungen gegen das Vermögen 1255 1203 strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich 160 263 Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit 380 368 strafbare Handlungen gegen die sexuelle
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2740.1 - Bericht der Ombudsstelle
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zu prüfen, welche effektiv in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen und welche auf dem Weg des Privatrechts oder des Strafrechts zu erledigen wären. Die Ombudsfrau erklärte sich bereit, als Mittlerin die einem Tele- fongespräch oder einem E-Mail-Kontakt. Wir erfassen diese Kontakte als Anfragen von Privatpersonen oder Verwaltungen und archivieren unsere Noti- zen zum einmaligen Vorgang. Bei Beschwerdefällen 20 Die Anzahl der Anfragen ist im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen. Es haben 160 (111) Privatpersonen und 16 (6) Behörden um Rat angefragt. Statistik in Tabellen Wie jedes Jahr erlaube ich mir an
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2741.2 - Antwort des Regierungsrats
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verschiedenen Wegen und motivierte über die Glückskette, wel- che den Soforthilfefonds verwaltete, auch Private zu Spenden an den Soforthilfefonds. In der Folge gingen schweizweit über 1300 Gesuche ein, was der n- tonsweite Koordination bei der Abklärung der Aktenlage in allen einschlägigen öffentlichen und privaten Archiven und der Beschaffung sachdienlicher Kopien der im Kanton befindlichen Un- terlagen zu übernehmen
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2743.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erklärt. Dass private Psychologen die Arbeit des SPD ersetzen können, ist für die SPKZ und REKO nicht nachvollziehbar. Denn für die gemeindlichen Schulen würden Klärungen bei privaten Fachleuten wesentlich nicht zielführend, da der gesetzlich ver- ankerte Auftrag individuell von den Gemeinden oder durch privat tätige Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sichergestellt werden müsste. Unabhängig davon, ob im Kanton Zug – wie auch in anderen Kantonen – die Auswahl an psycho- logischer Beratung, die auf privater Basis angeboten wird, gross ist. Wie bereits eingangs e r- wähnt, handelt es sich bei der Schul
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2742.1 - Motionstext
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Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Inte- ressen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Der Vollzug der Landes-
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2747.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
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und Mitberichte 14 Privatim Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug ist Mitglied von «privatim», der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (www.privatim.ch). Privatim gehören Daten- tungen, Onlinemagazinen und Radiostationen, unter anderem zu folgenden Themen: – Herausgabe von Privatadressen an Parteien durch die Einwohnerkontrolle – Bedrohungsmanagement – Videoüberwachung im Kanton Fürsten- tums Liechtenstein an. Im Mai 2016 wurde die Datenschutzbeauftragte in den Vorstand von privatim gewählt. Sie hat die dafür notwendige Bewilligung gemäss § 18a Abs. 2 DSG bei der Justizprüfung
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2569.1b - Beilage Auswertung Vernehmlassung
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sind und wer für seine Kinder eine Privatschule bevorzugt, soll diese bitte auch selber voll bezahlen. Wir schlagen also vor, die kantonale Unterstützung an Privatschulen ganz zu streichen oder zumindest / Anträge Bemerkungen der Fachdirektionen ken. Die Unterstützung von Privatschulen und der Eltern, die sich für eine Privatschule entscheiden, ist ein wertvoller Faktor, der Zug von andern Kantonen d Kantonsbeitrage an Privatschulen um 60% lediglich eine Kürzung der Kantonsbeitrage an Privatschulen um 15% vorzunehmen.» 240. EWG Baar BGS 412.11 Massn. 3.09 Reduktion Unterstützung Privatschulen pro Zuger Schulkind: