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861.41 - Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung)
Kanton Zug 861.41 Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung) Vom 20. Dezember 1983 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Gesetzes über die Sozialhi
331.1 - Verordnung über die Strafanstalt Zug
Kanton Zug 331.1 Verordnung über die Strafanstalt Zug Vom 6. Mai 2003 (Stand 1. Oktober 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 115 des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und St
331.2 - Verordnung über den strafrechtlichen Justizvollzug gegenüber Erwachsenen
Person zu bezahlenden Vollzugskosten müssen in der Regel bis zum Vollzugsende beglichen sein. Die ratenweise Bezahlung nach Vollzugsende ist in Absprache mit dem Vollzugs- und Bewährungs- dienst möglich.
Sozialversicherung
Regeste: Art. 9 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 23bis Abs. 3 IVV – Die Schulung im Ausland stellt in casu einen beachtlichen Grund im Sinne von Art. 23bis Abs. 3 IVV für die Durchführung von medizinischen Ma
§ 61 Abs. 1 Ziff. 2 bzw. Abs. 2, 67 VRG. §§ 3, 33 Abs. 1, 37a GG, § 9 Abs. 1, 13 und 29 f. SHG
Regeste: – Die  Ermahnung durch den Regierungsrat als mildeste aufsichtsrechtliche Massnahme beeinträchtigt nicht ein rechtsschutzbedürftiges Interesse der Gemeinde, weshalb diese dagegen nicht b
Bekanntgabe der Tatsache der Sozialhilfebedürftigkeit an Verwandte
Regeste: § 4 Abs. 1 Bst. b i.V. m. § 5 Abs. 2 DSG sowie § 23 und § 24 SHG – Die  Bekanntgabe der Tatsache der Sozialhilfebedürftigkeit durch einen Mitarbeiter einer gemeindlichen Sozialbehörde an
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 Abs. 1, 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 26 Abs. 1 RPG, § 3 Abs. 2, § 42 Abs. 1 und 2 PBG, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO des Regierungsrates
Sozialversicherung
Regeste: Art. 58 Abs. 1 ATSG: Örtliche Zuständigkeit. Zuständig ist das Versicherungsgericht desjenigen Kantons, in dem die versicherte Person oder der Beschwerde führende Dritte zur Zeit der Beschw
Art. 38 ff. LugÜ; Art. 319-327 ZPO
Regeste: – Wird die Vollstreckbarerklärung eines Urteils, das in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens ergangen ist, vorfrageweise im Rechtsöffnungsverfahren verlangt, kommen im  Rechtsmit
Art. 9 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 23bis Abs. 3 IVV
Regeste: – Die Schulung im Ausland stellt in casu einen beachtlichen Grund im Sinne von Art. 23bis Abs. 3 IVV für die Durchführung von medizinischen Massnahmen im Ausland dar (Erw. 4.3.2).Aus dem S

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