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531.911 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Verbandmaterial für den Kriegsfall
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Gemeinden berechnet sich pro Kopf der Wohnbevölkerung gemäss Volkszählung 1960 und wird in entsprechenden Raten während der Jahre 1963–1966 angefordert. 3 Bei einer allfälligen Liquidation des Verbandmaterials
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711.31-23-1.de.pdf
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Planquadrat 1 Zug Zugerberg (Vorder-/Hintergeissboden) N 12–P 12 2 Zug Seeufer K 8–L 10 3 Oberägeri Raten N 21–O 22 4 Oberägeri Seeplatz–Strandbad–Seematt O 17–P 18 5 Unterägeri Boden–Nollen P 13–P 14 6
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411.7 - Verordnung über das Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler an der Kantonsschule, an der Diplommittelschule und an der Berufsvorbereitungsschule
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in dem der Zuzug erfolgt. * 1) BGS 414.11 GS 26, 533 1 411.7 Ziff. 5 * 1 Das Schulgeld ist in zwei Raten jeweils auf Beginn eines Semesters zu be- zahlen. Neu eintretende Schülerinnen und Schüler haben bei
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751.22 - Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr
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ung 1 Die Steuer wird für das Kalenderjahr im Voraus geschuldet. Sie kann ge- gen Gebühr in zwei Raten halbjährlich entrichtet werden. 2 Alle Steuerbeträge werden auf den ganzen Franken auf- oder abgerundet
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741.1 - Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonzession)
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Kanton Zug 741.1 Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonz
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732.4 - Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg
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auf die Gemeinden nach der Zahl der Einwohner am 31. Dezember 1963 umgelegt und ist in jährlichen Raten von mindestens Fr. 1.– je Kopf zu entrichten. 3 Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach Abschluss
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753.4 - Kantonsratsbeschluss über die Erhaltung des öffentlichen Schiffsverkehrs auf dem Zugersee
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Kanton Zug 753.4 Kantonsratsbeschluss über die Erhaltung des öffentlichen Schiffsverkehrs auf dem Zugersee Vom 7. April 1977 (Stand 1. Januar 1992) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bs
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1055.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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atrischen Versorgung sehr geschätzt und ist nicht mehr wegzudenken. Dies wurde auch von der be- ratenden Kommission anerkannt. Sie sieht den grösseren Platzbedarf für das Tages- zentrum ein. 1055.3 - 11062
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2371.2 - Antwort des Regierungsrats
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dabei nicht nur auf Bedarfsmeldungen der Kantone stützen, sondern auch auf die Analysen eines b e- ratenden Gremiums. Auch die Sozialpartner werden einbezogen. Kontingentiert werden sollen alle Bewilligungsarten
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2369.2 - Antwort des Regierungsrats
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dabei nicht nur auf Bedarfsmeldungen der Kantone stützen, sondern auch auf die Analysen eines b e- ratenden Gremiums. Auch die Sozialpartner werden einbezogen. Kontingentiert werden sollen alle Bewilligungsarten