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531.911 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Verbandmaterial für den Kriegsfall
Gemeinden berechnet sich pro Kopf der Wohnbevölkerung gemäss Volkszählung 1960 und wird in entsprechenden Raten während der Jahre 1963–1966 angefordert. 3 Bei einer allfälligen Liquidation des Verbandmaterials
711.31-23-1.de.pdf
Planquadrat 1 Zug Zugerberg (Vorder-/Hintergeissboden) N 12–P 12 2 Zug Seeufer K 8–L 10 3 Oberägeri Raten N 21–O 22 4 Oberägeri Seeplatz–Strandbad–Seematt O 17–P 18 5 Unterägeri Boden–Nollen P 13–P 14 6
411.7 - Verordnung über das Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler an der Kantonsschule, an der Diplommittelschule und an der Berufsvorbereitungsschule
in dem der Zuzug erfolgt. * 1) BGS 414.11 GS 26, 533 1 411.7 Ziff. 5 * 1 Das Schulgeld ist in zwei Raten jeweils auf Beginn eines Semesters zu be- zahlen. Neu eintretende Schülerinnen und Schüler haben bei
751.22 - Gesetz über die Steuern im Strassenverkehr
ung 1 Die Steuer wird für das Kalenderjahr im Voraus geschuldet. Sie kann ge- gen Gebühr in zwei Raten halbjährlich entrichtet werden. 2 Alle Steuerbeträge werden auf den ganzen Franken auf- oder abgerundet
741.1 - Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonzession)
Kanton Zug 741.1 Vertrag zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz und Zug einerseits und den Schweizerischen Bundesbahnen anderseits über die Ausnützung der Wasserkräfte der Sihl beim Etzel (Etzelwerkkonz
732.4 - Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg
auf die Gemeinden nach der Zahl der Einwohner am 31. Dezember 1963 umgelegt und ist in jährlichen Raten von mindestens Fr. 1.– je Kopf zu entrichten. 3 Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach Abschluss
753.4 - Kantonsratsbeschluss über die Erhaltung des öffentlichen Schiffsverkehrs auf dem Zugersee
Kanton Zug 753.4 Kantonsratsbeschluss über die Erhaltung des öffentlichen Schiffsverkehrs auf dem Zugersee Vom 7. April 1977 (Stand 1. Januar 1992) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bs
1055.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
atrischen Versorgung sehr geschätzt und ist nicht mehr wegzudenken. Dies wurde auch von der be- ratenden Kommission anerkannt. Sie sieht den grösseren Platzbedarf für das Tages- zentrum ein. 1055.3 - 11062
2371.2 - Antwort des Regierungsrats
dabei nicht nur auf Bedarfsmeldungen der Kantone stützen, sondern auch auf die Analysen eines b e- ratenden Gremiums. Auch die Sozialpartner werden einbezogen. Kontingentiert werden sollen alle Bewilligungsarten
2369.2 - Antwort des Regierungsrats
dabei nicht nur auf Bedarfsmeldungen der Kantone stützen, sondern auch auf die Analysen eines b e- ratenden Gremiums. Auch die Sozialpartner werden einbezogen. Kontingentiert werden sollen alle Bewilligungsarten

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