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Enteignungsentschädigung
Regeste: KRB Landerwerb (BGS 711.9) – Das kantonale Gesetz und der allgemeinverbindliche Kantonsratsbeschluss stehen in formeller Hinsicht auf gleicher Ebene und sind daher gleichwertig (E. 4). Der
Entgangene Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge
Regeste: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch, dass entgangene Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) an ihn persönlich ausbezahlt werden.Aus dem Sachverhalt: Die A. AG (nachfolgen
Art. 10 Abs. 2 BV, Art. 13 BV i.V.m. Art. 36 BV, § 3 VideoG
Regeste: Art. 10 Abs. 2 BV und Art. 13 BV i.V.m. Art. 36 BV und § 3 VideoG –  Die Anordnung einer Videoüberwachung rund um den Bahnhof Zug bis hin zur Bossard-Arena ist verhältnismässig, weshalb s
Steuerrecht
Regeste: Art. 105 Abs. 1 und Art. 108 Abs. 1 DBG – Dem Grundsatz nach legen die kantonalen Steuerbehörden fest, ob eine natürliche Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton und damit auch in
Anwaltsrecht
Regeste: Art. 12 lit. a und c BGFA Interessenkollision Beauftragt der in einem Strafverfahren beschuldigte Verwaltungsrat eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zur Wahrung der Rechte der
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Regeste: Art. 67 SchKG, Art 9 u. Art. 135 OR, Art. 13 u. Art. 16 GebV SchKG; Betreibungsbegehren zur Unterbrechung der Verjährung – Wird in derselben Eingabe das Betreibungsbegehren gestellt und sog
Staats- und Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsgericht veröffentlicht sämtliche Endentscheide, die nach dem 1. Januar 2020 ergangen sind, in einer öffentlich einsehbaren Datenbank. Abzurufen unter: https://verwaltungsgericht.zg.ch
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: §§ 25 Abs. 1 lit. c und 26 Abs. 1 VRG, § 6 Organisationsgesetz, §§ 3 Abs. 2 und Abs. 4 lit. g Delegationsverordnung – Im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren  und im Verwaltungsbeschwerd
Sozialversicherung
Regeste: Art. 3 KVG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 lit. b KVV – Personen, welche sich ausschliesslich zum Zwecke ärztlicher Behandlung in der Schweiz aufhalten, stellen eine Ausnahme zu der allgemein bestehen
Geburtenmeldungen der Gemeinde an die Pro Juventute
Regeste: § 5 DSG – Einwohnergemeinden dürfen der Stiftung Pro Juventute mit Sitz in Zürich  Daten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner grundsätzlich nur bekanntgeben, wenn a) dafür eine  gesetzlich

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