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§§ 9 und 10 ÖffG
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Regeste:
– Der Zugang zu amtlichen Dokumenten nach §§ 7 ff. ÖffG wird eingeschränkt, sofern überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Der behördlichen Meinungsbildung und
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Art. 18d IVG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 IVV
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Regeste:
– Versicherten, die vor Eintritt der Invalidität in einem Anstellungsverhältnis standen, ist nur dann eine Kapitalhilfe zu gewähren, wenn die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkei
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Mitbenützung Busspur
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Regeste:
Art. 8 Abs. 4 BV, Art. 3 Abs. 4 SVG, Art. 1 und 2 BehiG – Die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung für die Benützung der Busspur auf der Chamerstrasse in Zug durch Fahrzeuge des Verein
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Erwachsenenschutzrecht
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Regeste:
Art. 433 ff. ZGB – Medizinische Massnahmen ohne Zustimmung des Patienten im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung ; Inhalt und Bedeutung des Behandlungsplans. Der Behandlungsplan a
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Gerichtspraxis
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Regeste:
Art. 37 Abs. 4 ATSG – Falls ein besonders starker Eingriff in die Rechtsstellung der bedürftigen Person droht, ist die Verbeiständung im Verwaltungsverfahren grundsätzlich geboten, andern
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§ 62 Abs. 1 lit. a VRG; § 45 Abs. 2 PBG
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Regeste:
– Beschwerdelegitimation bei kommunalen Bauvorhaben, die einen kantonalen Gesamtentscheid erfordern. Die Einsprache gegen die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung öffnet das Tor zum
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Art. 74 SchKG
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Regeste:
– Die Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail ist zulässig.Aus den Erwägungen:
1.1 Will der Betriebene Rechtsvorschlag erheben, so hat er dies nach Art. 74 Abs. 1 SchKG sofort dem Üb
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Art. 433 ff. ZGB
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Regeste:
– Medizinische Massnahmen ohne Zustimmung des Patienten im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung ; Inhalt und Bedeutung des Behandlungsplans. Der Behandlungsplan als solcher ist g
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Sozialversicherungsrecht
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Regeste:
Art. 1b IVG, Art. 27 EOG, Art. 2 AVIG, Art. 1a und Art. 5 AHVG, Art. 319 OR – Zur Prüfung, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz erfolgt oder nicht, ist der Sachverhalt a
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Polizeirecht
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Regeste:
Art. 4 und 5 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen – Die Verfügung eines Rayonverbots für die maximal zulässige Dauer von drei Jahren gegen eine u.a.