Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

2823 Inhalte gefunden
Arbeitsrecht
Regeste: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch, dass entgangene Arbeitgeberbeiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) an ihn persönlich ausbezahlt werden.Aus dem Sachverhalt: Die A. AG (nachfolgen
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: Art. 37 Abs. 4 ATSG – Falls ein besonders starker Eingriff in die Rechtsstellung der bedürftigen Person droht, ist die Verbeiständung im Verwaltungsverfahren grundsätzlich geboten, andern
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: Art. 43, 51 Abs. 2, 61 Abs. 2, 62 lit. b, 63 Abs. 1 lit. b, Abs. 2, 96 AuG, Art. 79, 80 lit. a VZAE, Art. 13 Abs. 1 BV, Art. 8 EMRK, Art. 27 VRG – Die  Niederlassungsbewilligung erlischt
Öffentlichkeitsprinzip
Regeste: §§ 9 und 10 ÖffG – Der Zugang  zu amtlichen Dokumenten nach §§ 7 ff. ÖffG  wird eingeschränkt, sofern überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Der behördlichen Mei
Aus der Praxis der Datenschutzstelle
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich  Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
Verlegung Steuerwohnsitz ins Ausland
Regeste: Art. 105 Abs. 1 und Art. 108 Abs. 1 DBG – Dem Grundsatz nach legen die kantonalen Steuerbehörden fest, ob eine natürliche Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton und damit auch in
Art. 276 ZPO, Art. 274 Abs. 2 ZGB
Regeste: – Ein Entzug des Besuchsrechts kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet wird, die Eltern das  Besuchsrecht pflichtwidrig aus
Strassenverkehrsrecht
Regeste: Art. 8 Abs. 4 BV, Art. 3 Abs. 4 SVG, Art. 1 und 2 BehiG – Die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung für die  Benützung der Busspur auf der Chamerstrasse in Zug durch Fahrzeuge des Verein
Bau- und Planungsrecht
Regeste: § 44 PBG – Umnutzungen  ohne bauliche Massnahmen unterliegen der Bewilligungspflicht , es sei denn, der neue Verwendungszweck entspricht der in der fraglichen Zone zulässigen Nutzung und
Gerichtspraxis
Regeste: § 29 Abs. 4 PBG – Nur wesentliche Änderungen einer Arealbebauung  verlangen die Zustimmung von mindestens Dreivierteln der wesentlich stärker belasteten Eigentümer.Aus dem Sachverhalt: A

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch