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Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: § 14 f. VRG, Art. 183 ff. ZPO, § 63 VRG - Die Bestellung eines  Gutachters ohne vorgängige Information und ohne vorgängige Mitwirkung der am Verfahren beteiligten Parteien verletzt deren re
Grundsätzliche Hinweise zum Einsatz von «Dashcams» durch Private
Regeste: Wird aus einem Fahrzeug mit einer Kamera (sogenannte «Dashcam») während der Fahrt automatisch und permanent das Geschehen im öffentlichen Raum aufgezeichnet, handelt es sich u.E. grundsätzl
Art. 38 ff. LugÜ, Art. 327a Abs. 1 ZPO
Regeste: – Wird die  Vollstreckbarerklärung eines Urteils, das in einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens ergangen ist, vorfrageweise im Rechtsöffnungsverfahren verlangt, kommen im Rechtsmi
Art. 367 Abs. 3, 395 Abs. 1 und 2, 398 Abs. 1 und 2, 402 Abs. 1, 419 Abs. 1 und 2 ZGB
Regeste: . Kombinierte Beiratschaft auf eigenes Begehren. Umfang und Grenzen der notwendigen Inventarisierung und finanziellen Interessenwahrung («mündelsichere Anlagen») durch die Beirätin in Berüc
Zivilrecht
Regeste: Art. 417 OR – Herabsetzung des Mäklerlohns. Bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Mäklerlohns ist neben der Prozentvergütung auch ein vereinbarter Mehrerlös zu berücksichtigen (Erw.
Erwachsenenschutzrecht / Fürsorgerische Unterbringung
Regeste: Art. 426 Abs. 1 ZGB und Art. 439 ZGB – Die Unterzeichnung eines sogenannten Freiwilligenscheins innerhalb der Beschwerdefrist und vor Einreichung einer allfälligen Beschwerde ist als Rechts
Grundsätzliche Stellungnahmen
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
Gerichtspraxis
Regeste: Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG – Aus einer fehlerhaften  Rechtsmittelbelehrung darf einer Partei grundsätzlich kein Nachteil erwachsen. Die Berufung auf
Art. 62 lit. b und 96 Abs. 1 AuG
Regeste: – Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gilt ohne weiteres als längerfristige Freiheitsstrafe im Sinne des Gesetzes. Wegen der S
Art. 4 und 5 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Regeste: – Die Verfügung eines  Rayonverbots für die maximal zulässige Dauer von drei Jahren gegen eine u.a. wegen mehrfachen Landfriedensbruchs sowie mehrfachen Verstosses gegen das Konkordat üb

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