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2009: Verwaltungsgericht
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Die Begründungspflicht der Behörden ergibt sich aus § 20 Abs. 1 VRG und Art. 29 Abs. 2 BV. Die Begründung eines Entscheids muss so abgefasst sein, dass der Betroffene ihn gegebenenfalls sachgerecht
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Logopädische Therapie
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Logopädische Therapie Schule Menzingen 09/10 Das therapeutische Angebot richtet sich an Kinder (auch vor Kindergarteneintritt) und Jugendliche mit Problemen in der gesprochenen und geschriebenen Spra
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2006: Regierungsrat
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Dieser Entscheid dreht sich um eine in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts mit zwei Mehrfamilienhäusern überbaute Liegenschaft, deren Gebäude im Rahmen einer neuen Arealbebauungsbewilligung au
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2008: Regierungsrat
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Nachbar wehrt sich gegen die Bewilligung für den Bau einer Doppelgarage und machte verschiedene Mängel geltend. Im Entscheid setzte sich der Regierungsrat mit der Frage auseinander, wann ein Bauges
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Schularzt
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Schularzt Das Team des Ärztezentrums Menzingen gewährleistet die ärztliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Schule Menzingen. Sie beraten bei Bedarf die Schule Menzingen im Bereich der Präv
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Wertberichtigung auf angefangene Arbeiten
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Produzierende Betriebe können ihre angefangenen Arbeiten unter den Vorräten als Halb- und Fertigfabrikate zu den Herstellkosten bilanzieren, womit auch der pauschale Warendrittel (siehe Pkt. 40.2.5
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Wertberichtigungen
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werden berücksichtigt, soweit sie einem angemessenen Ausgleich der in der Steuerperiode eingetretenen vorübergehenden Wertverminderung entsprechen. Zu den Wertberichtigungen auf Aktiven gehören insbe
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Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen
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Am 1. Juli 2004 ist das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) in Kraft getreten. Als Querschnittsgesetz regelt es die Anpassung der
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Grundstückgewinnsteuersystem
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Der Kanton Zug kennt seit 2001 das dualistische . Allfällige Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken im Eigentum von juristischen Personen fliessen in die Gewinnsteuer (und eine allfällige inter
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Grundstückgewinnsteuerfolgen von Umstrukturierungen
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Der Kanton Zug kennt das dualistische Grundstückgewinnsteuersystem. Allfällige Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken im Eigentum von juristischen Personen fliessen in die Gewinnsteuer (und ein