-
2845.3d - Beilage 4 Stellungnahme
-
wobei stets ein enger Bezug zum Kanton Zug gegeben sein muss. In der Regel handelt es sic h dann um reine Kontobeziehungen, allenfalls kombiniert mit bestehenden lokalen Immobil i- enfinanzierungen. - Fazit:
-
3129.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
-
verursache. Von Seiten der Baudirektion wurde betont, dass bei einem derart komplexen Vorhaben eine reine Honorarsubmission der falsche Ansatz wäre, da das Interesse beim besten Projekt und nicht beim tiefsten
-
2986.0 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 106 der Vorlage 2961
-
e 2010–2018 festgelegten Grundsätzen: Wesentliche politische Bedeutung oder Aussenwirkung, keine reine Vollzugsaufgabe. Sie sollen innovativ und wegweisend sein und die Zuger Rahmenbedingungen positiv
-
3035.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vermögen aus bereits versteu- ertem Einkommen geschaffen wurde und jedes Jahr erhoben wird. - Die reine Vermögenssteuer kann als eine Substanzsteuer wirken, was einen Konflikt mit der Eigentumsgarantie
-
3264.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Schweiz im Gegensatz zu den meisten ausländischen Staaten keine Kapitalgewinn- steuer kennt. - Die reine Vermögenssteuer kann als eine Substanzsteuer wirken, was einen Konflikt mit der Eigentumsgarantie
-
3246.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3246.2 Laufnummer 16817 Interpellation der FDP-Fraktion betreffend Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Individualbesteuerung einführen (Vorlage Nr. 3246.1 - 16595) Antwort des Regierungsr
-
3270.1 - Interpellationstext
-
einen E-Scooter zu benutzen, ist weil es Spaß macht und man schneller unterwegs ist als zu Fuß. Reine Spaßfahrten aber ergeben wenig Sinn. Elektri- sche Trottinette, wie sie aktuell in Innenstädten zum
-
3309.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Unternehmungen, die in der Schweiz nur eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben. Reine Domizil- gesellschaften dürfen in der Schweiz kein eigenes Personal beschäftigen und keine eigenen und der Terrorfinanzierung lautete der 2. Antrag: «In Art. 15 Abs. 1 GwG sei die Prüfplicht bei reinen Beraterinnen und Beratern zu streichen.» Wie schätzt die Regierung die- sen Antrag aufgrund der jüngsten
-
223.2 - Kreisschreiben des Obergerichtes und der Justiz- und Polizeidirektion des Kantons Zug an die Urkundspersonen zur Einführung des Gesetzes vom 3. Juni 1946 über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen
-
en kann die Gebührenkolonne leer gelassen werden, da die hier erhobene Handänderungsgebühr keine reine Gebühr darstellt, sondern noch den Charakter einer Steuer aufweist, worüber separat Rechnung geführt
-
Gesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten (Lotteriegesetz)
-
verfallenen Gewinne; 4. Reinertrag der Lotterie. 3 Die Sicherheitsdirektion kann vom Veranstalter nach Abschluss der Lotte rie einen Ausweis über die Verwendung des Reinertrages verlangen. * § 9 Bewil ehörde kann nach Abschluss der Veranstaltung einen Ausweis über Höhe und Verwendungszweck des Reinertrages verlangen. * § 22 Aufsicht und Überwachung 1 Die Aufsicht über Lotterien des kantonalen Rechts