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2650.1 - Interpellationstext
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Mietkosten der Halle 44 kommen noch Büromietkosten für das RAV von CHF 670‘000.- dazu, sodass die reinen Mietkosten für den VAM kumulativ über CHF 1 Mio. pro Jahr liegen, d. h. pro vorhandenem Dossier fallen
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2569.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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942.415) präzisiert das Bundesrecht wie folgt: «Die Kantone verpflichten sich, ihren Anteil am Reinertrag der Lotterien ausschliesslich gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken im Sinne von Art. 3 des B ung geht vom massgebenden Einkommen aus. Dieses setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: Reineinkommen (Steuererklärung Ziffer 23) + Beiträge an Säule 3a (Steuererklärung Ziffer 14) - Pauschaler K beispielsweise jemand einen grossen Einkauf in die Säule 2 tä- tigt und dann ein sehr tiefes Reineinkommen resultiert. Ähnliche Effekte können sich im Z u- sammenhang mit ausserordentlichen Aufwendungen
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2720.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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942.415) präzisiert das Bundesrecht wie folgt: «Die Kantone verpflichten sich, ihren Anteil am Reinertrag der Lotterien ausschliesslich gemeinnützi gen und wohltätigen Zwecken im Sinne von Art. 3 des Prämienverbilligung 2720.1 - 15376 Seite 35/45 Das massgebende Einkommen wird wie folgt berechnet: Reineinkommen (Steuererklärung Code 299) + Beiträge an Säule 3a (Steuererklärung Code 220) - Pauschaler Kinderabzug die Benutzung der Seefläche beste u- ert werden soll und diese in den meisten Fällen im Rahmen von reinen Freizeitaktivitäten e r- folgt, werden zusätzlich die Schiffe des Kantons, der Polizei, der Feuerwehr
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1538.2 - Antwort des Regierungsrates
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aber effektiv so ist, lässt sich nicht anhand der in den Medien ver- breiteten Meldungen, anhand von reinen Statistiken oder auf Grund des subjektiven Sicher- heitsempfindens beurteilen, sondern letztlich
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1676.1 - Gedruckter Bericht
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Handelsregisters stiegen auch die Bruttoeinnahmen massiv auf Fr. 5 113 986.52 (Fr. 4 792 933.65). Von den reinen Eintragungsgebühren mussten wie jedes Jahr 15% an den Bund abgeliefert werden, sodass sich des- sen worden. Das Messkonzept wird im Wesentlichen beibehalten. Optimierungen führen zum Abbau von drei reinen Ozonmessstationen, zur Reduktion der Passivsammlerstandorte sowie zum Abbau der VOC-Messun- gen.
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2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Prozent des Kantonssteuerertrags beteiligen. Der Überschuss im Verhältnis zum gesamten steuerbaren Reineinkommen bzw. Reingewinn stellt die Grenzrendite dar. Aus Sicht der Gemeinden geht es um den Gemeindes abzüglich der indirekten NFA- Beteiligung von 6 Prozent im Verhältnis zum gesamten steuerbaren Reineinkommen bzw. Reingewinn. Aufgrund der Simulationen der Steuerverwaltung ergeben sich für den Kanton und
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1508.2 - Antwort des Regierungsrates
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wenn das Reineinkommen nicht mehr als 72'000 Franken beträgt (dies entspricht in der Regel einem Bruttolohn von etwa 100'000 Franken). Auch AHV- und IV-Rentenbezüger mit einem Reineinkommen von nicht Kinder- und Versiche- rungsabzüge zu erwähnen. Zudem können Einwohnerinnen und Einwohner, deren Reineinkommen 52'000 Franken im Jahr nicht übersteigt (was in den meisten Fällen einem Bruttolohn von etwa 80'000
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3413.1 - KESB ab Seite 126 der Vorlage Nr. 3412
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letzten zwanzig Jahren verzeichneten Fahrzeugwachstum von 46,4 Prozent musste die Prüfbahn 1 von einer reinen Prüfbahn für Motorräder zu einer kombinierten Prüfbahn für Motorräder und Personenwagen ausgebaut
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3412.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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letzten zwanzig Jahren verzeichneten Fahrzeugwachstum von 46,4 Prozent musste die Prüfbahn 1 von einer reinen Prüfbahn für Motorräder zu einer kombinierten Prüfbahn für Motorräder und Personenwagen ausgebaut
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632.1 - Steuergesetz
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brückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)5). 1.1.2.3. Ermittlung des Reineinkommens § 24 Grundsatz 1 Zur Ermittlung des Reineinkommens werden von den gesamten steuerba- ren Einkünften die zu ihrer Erzielung Zuwendungen in der Steuerperi- ode 100 Franken erreichen und insgesamt 20 Prozent des massgeben- den Reineinkommens nicht übersteigen. § 32 Nicht abziehbare Kosten und Aufwendungen 1 Nicht abziehbar sind die übrigen Übrige Einkünfte 1.1.2.2. Steuerfreie Einkünfte § 23 Steuerfreie Einkünfte 1.1.2.3. Ermittlung des Reineinkommens § 24 Grundsatz § 25 Unselbstständige Erwerbstätigkeit § 26 Selbstständige Erwerbstätigkeit –