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3306.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
nicht abschätzbares Prozessri- siko. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass eine Verschiebung aus reiner Fachoptik «Störfall» die beste Lösung wäre. Die dargelegten Gründe sind aber zu schwerwiegend. Somit Gemeinden die VE erfolgreich. Es entstanden keine «Kleinzentren mit 2000 bis 3000 m2 Verkaufsflächen» in reinen Arbeitszonen. 3306.1 - 16725 Seite 11/27 Der überarbeitete Beschluss nimmt viele Inputs auf, bleibt
3378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3378.1 Laufnummer 16875 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 22. Februar 2022 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Da
942.41 - Gesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten (Lotteriegesetz)
verfallenen Gewinne; 4. Reinertrag der Lotterie. 3 Die Sicherheitsdirektion kann vom Veranstalter nach Abschluss der Lotte- rie einen Ausweis über die Verwendung des Reinertrages verlangen. * § 9 Bewil ehörde kann nach Abschluss der Veranstaltung einen Ausweis über Höhe und Verwendungszweck des Reinertrages verlangen. * § 22 Aufsicht und Überwachung 1 Die Aufsicht über Lotterien des kantonalen Rechts
632.1 - Steuergesetz
brückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)5). 1.1.2.3. Ermittlung des Reineinkommens § 24 Grundsatz 1 Zur Ermittlung des Reineinkommens werden von den gesamten steuerba- ren Einkünften die zu ihrer Erzielung Zuwendungen in der Steuerperi- ode 100 Franken erreichen und insgesamt 20 Prozent des massgeben- den Reineinkommens nicht übersteigen. § 32 Nicht abziehbare Kosten und Aufwendungen 1 Nicht abziehbar sind die übrigen Übrige Einkünfte 1.1.2.2. Steuerfreie Einkünfte § 23 Steuerfreie Einkünfte 1.1.2.3. Ermittlung des Reineinkommens § 24 Grundsatz § 25 Unselbstständige Erwerbstätigkeit § 26 Selbstständige Erwerbstätigkeit –
632.1 - Steuergesetz
brückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)5). 1.1.2.3. Ermittlung des Reineinkommens § 24 Grundsatz 1 Zur Ermittlung des Reineinkommens werden von den gesamten steuerba- ren Einkünften die zu ihrer Erzielung Zuwendungen in der Steuerperi- ode 100 Franken erreichen und insgesamt 20 Prozent des massgeben- den Reineinkommens nicht übersteigen. § 32 Nicht abziehbare Kosten und Aufwendungen 1 Nicht abziehbar sind die übrigen Übrige Einkünfte 1.1.2.2. Steuerfreie Einkünfte § 23 Steuerfreie Einkünfte 1.1.2.3. Ermittlung des Reineinkommens § 24 Grundsatz § 25 Unselbstständige Erwerbstätigkeit § 26 Selbstständige Erwerbstätigkeit –
Politische Rechte, Bürgerrecht und Polizei
Einführung eines direkten Quorums zu verzichten. Das System des doppelten Pukelsheim kenne in seiner reinen Ausgestaltung keine Wahlkreissperrklausel. Im Kanton Zug würde dies bedeuten, dass vielmehr jeder
2003: Regierungsrat
Nach dem gemeindlichen Reklamereglement sind in reinen Wohnzone n Reklamen nur in Ausnahmefällen gestattet. In der Praxis hat der Gemeinderat zwischen reinen Wohnzonen und solchen, welche an Hauptverkeh
Staats- und Verwaltungspraxis
Aufgaben in der Kinderbetreuung übernehmen könnte). Vielmehr betrachtete sie diesen offenbar als reinen «Zahlvater» ohne Betreuungsaufgaben. Dieser Auffassung schliesst sich die IV-Stelle unreflektiert
Gerichtspraxis
Aufgaben in der Kinderbetreuung übernehmen könnte). Vielmehr betrachtete sie diesen offenbar als reinen «Zahlvater» ohne Betreuungsaufgaben. Dieser Auffassung schliesst sich die IV-Stelle unreflektiert
2297.1 - Antwort des Obergerichts und des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2297.1 Laufnummer 14458 Kleine Anfrage der SVP Fraktion betreffend Kosten im Strafvollzug im Kanton Zug Antwort des Obergerichts und des Regierungsrats vom 1. Oktober 2013 Am 6. September

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