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Gerichtspraxis
schlüssig und nachvollziehbar begründet. Sie wich davon nur ab, soweit es um die Beurteilung von reinen Rechtsfragen ging. Im vorliegenden Verfahren äusserte keine der Parteien Zweifel an der Beweiswürdigung
Zivilrecht
Regeste: Art. 197 ZGB und Art. 198 ZGB –  Güterrechtliche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen . Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen,
Art. 43 und Art. 61 ATSG, Art. 3 Abs. 1 und 2 UVG, Art. 8 UVV
Präzisierung zur Probezeit. Was der Einsprecher zu befristetem und unbefristetem Vertrag ausführe, sei reine Interpretation. Wieso die Arbeitgeberin vor diesem Hintergrund in der Schadenmeldung vom 24. Oktober
§ 36 GeoIV-ZG, Art. 4 GeoNV, § 42 VRG
Kognition zu, ist sie verpflichtet, diese voll auszuschöpfen. Beschränkt sie ihre Überprüfung auf eine reine Rechtskontrolle oder gar eine blosse Willkürprüfung, so begeht sie eine formelle Rechtsverweigerung
Steuerrecht
2004, BStPra 6/2005, 324) mit der Ergänzung, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung auch dann als reine Zinszahlung abzugsfähig sei, wenn dabei die Bankverbindung abgebrochen bzw. gewechselt werde (vgl erwähnt – sind die Grundstückspreise unter Verwandten und Freunden anders zu werten als Preise unter reinen Geschäftspartnern. Allein mit dem Hinweis, dass man für die Zone W2 für das Jahr 1988 unter Zuhilfenahme
Güterrecht
Regeste: Art. 197 ZGB und Art. 198 ZGB –  liche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen . Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen, wenn sich
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Kantonspolizei Schwyz vom 8. November 2016). Mithin handelt es sich beim vorliegenden Vorwurf um eine reine Behauptung. Es liegt nicht im Kompetenzbereich der Einbürgerungsbehörde, allfällige Straftatbestände
Art. 956 OR
Trust», welche einzig von der Bezeichnung der Rechtsform in der Abkürzung «AG» begleitet wird, die als reine und damit gemeinfreie Sachbezeichnung kennzeichnungsschwach ist (Altenpohl, a.a.O., Art. 951 OR N Hinweis auf BGE 118 II 322 E. 1). Besonders strenge Massstäbe an die Unterscheidbarkeit sind bei reinen Fantasiebezeichnungen anzulegen, die in der Regel stark prägende Kraft besitzen. Umgekehrt verhält
Sozialversicherung
entgegennehmen sollen, ist schlicht nicht nachvollziehbar und muss als nachträgliches Konstrukt bzw. als reine Schutzbehauptung qualifiziert werden. Richtigerweise hat die Beschwerdegegnerin diese Mitteilung als
Beurkundungsrecht
Behauptung widerspricht den Ausführungen des Beschwerdeführers im vorinstanzlichen Verfahren und ist eine reine Schutzbehauptung, die vorliegend nicht mehr berücksichtigt werden kann. Nicht zu helfen vermag dem

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