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939.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unternommen worden, die Vorzüge und Nachteile von Amtsnotariat, freiberuflichem Anwalts-Notariat und reinem Notariat aufzuzeigen und miteinander zu vergleichen. In Lehre und Praxis geht man davon aus, dass
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2377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2377.1 Laufnummer 14649 Änderung des Schulgesetzes, des Lehrpersonalgesetzes und des Gesetzes über die kantonalen Schulen Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. April 2014 Sehr geeh
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765.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und sind auf Kurs. Eine erste Bilanz nach gut einem Betriebsjahr zeigt erfreuliche Ergeb- nisse: Im reinen S-Bahnverkehr konnte die Stadtbahn Frequenzsteigerungen von bis zu 130 % erreichen und damit die
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2437.2 - Antwort des Regierungsrats
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Jahrgangs auf dem handschriftlich ausgefüllten Wahlvorschlag anders gelesen. Es handelte sich um einen reinen Übertragungsfehler. Auf eine Medienmitteilung wurde hier verzichtet. - Im Falle von Manfred Wenger
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2559.1 - gedruckter Bericht
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Bu dg et 2 01 6 Fi na nz pl an 2 01 6– 20 19 Budget 2016 Finanzplan 2016–2019 Impressum Regierungsrat des Kantons Zug Bezugsquelle Staatskanzlei Seestrasse 2 Regierungsgebäude am Postplatz 6300 Zug Te
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2569.4a - Synopse
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Folgende Rechtsbegriffe dieses Gesetzes richten sich nach dem kantonalen Steuergesetz 4) : a) das Reineinkommen gemäss § 6 Abs. 1, a) Aufgehoben. b) das Reinvermögen gemäss § 6 Abs. 1, b) Aufgehoben. c) Beiträge
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2569.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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eingebrachte Beurteilung hätte zudem einen zusätzlichen Strafcharakter inh ä- rent, welcher einer reinen Aufwandgebühr nicht zusteht. Die Einführung des Begriffes Grobfahrlässigkeit im Gesetzestext hätte
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2569.3a - Synopse
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des massgebenden Einkommens übersteigen. Das massgebende Einkommen entspricht der Summe aus dem Reineinkommen und 10 % des Reinvermögens, wobei allfällig abgezogene Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge Folgende Rechtsbegriffe dieses Gesetzes richten sich nach dem kantonalen Steuergesetz�): a) das Reineinkommen gemäss § 6 Abs. 1, a) Aufgehoben. b) das Reinvermögen gemäss § 6 Abs. 1, b) Aufgehoben. c) Beiträge
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2576.2 - Antwort des Regierungsrats
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der Schwerpunkt «Aviatikindustrie» nicht vordringlich, da im Industri e- bereich des Kantons kein reines Aviatik-Unternehmen tätig ist, sondern Unternehmen, welche Aviatikdienstleistungen erbringen oder
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2580.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2580.2 Laufnummer 15327 Motion von Manuel Brandenberg, Jürg Messmer, Karl Nussbaumer, Moritz Schmid, Beat Sieber und Thomas Villiger betreffend Aufhebung der Schenkungssteuer (Vorlage Nr.