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939.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
unternommen worden, die Vorzüge und Nachteile von Amtsnotariat, freiberuflichem Anwalts-Notariat und reinem Notariat aufzuzeigen und miteinander zu vergleichen. In Lehre und Praxis geht man davon aus, dass
2377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2377.1 Laufnummer 14649 Änderung des Schulgesetzes, des Lehrpersonalgesetzes und des Gesetzes über die kantonalen Schulen Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. April 2014 Sehr geeh
765.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und sind auf Kurs. Eine erste Bilanz nach gut einem Betriebsjahr zeigt erfreuliche Ergeb- nisse: Im reinen S-Bahnverkehr konnte die Stadtbahn Frequenzsteigerungen von bis zu 130 % erreichen und damit die
2437.2 - Antwort des Regierungsrats
Jahrgangs auf dem handschriftlich ausgefüllten Wahlvorschlag anders gelesen. Es handelte sich um einen reinen Übertragungsfehler. Auf eine Medienmitteilung wurde hier verzichtet. - Im Falle von Manfred Wenger
2559.1 - gedruckter Bericht
Bu dg et 2 01 6 Fi na nz pl an 2 01 6– 20 19 Budget 2016 Finanzplan 2016–2019 Impressum Regierungsrat des Kantons Zug Bezugsquelle Staatskanzlei Seestrasse 2 Regierungsgebäude am Postplatz 6300 Zug Te
2569.4a - Synopse
Folgende Rechtsbegriffe dieses Gesetzes richten sich nach dem kantonalen Steuergesetz 4) : a) das Reineinkommen gemäss § 6 Abs. 1, a) Aufgehoben. b) das Reinvermögen gemäss § 6 Abs. 1, b) Aufgehoben. c) Beiträge
2569.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
eingebrachte Beurteilung hätte zudem einen zusätzlichen Strafcharakter inh ä- rent, welcher einer reinen Aufwandgebühr nicht zusteht. Die Einführung des Begriffes Grobfahrlässigkeit im Gesetzestext hätte
2569.3a - Synopse
des massgebenden Einkommens übersteigen. Das massgebende Einkommen entspricht der Summe aus dem Reineinkommen und 10 % des Reinvermögens, wobei allfällig abgezogene Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge Folgende Rechtsbegriffe dieses Gesetzes richten sich nach dem kantonalen Steuergesetz�): a) das Reineinkommen gemäss § 6 Abs. 1, a) Aufgehoben. b) das Reinvermögen gemäss § 6 Abs. 1, b) Aufgehoben. c) Beiträge
2576.2 - Antwort des Regierungsrats
der Schwerpunkt «Aviatikindustrie» nicht vordringlich, da im Industri e- bereich des Kantons kein reines Aviatik-Unternehmen tätig ist, sondern Unternehmen, welche Aviatikdienstleistungen erbringen oder
2580.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2580.2 Laufnummer 15327 Motion von Manuel Brandenberg, Jürg Messmer, Karl Nussbaumer, Moritz Schmid, Beat Sieber und Thomas Villiger betreffend Aufhebung der Schenkungssteuer (Vorlage Nr.

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