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2129.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
stützt sich jeweils auf die Werte des zwei Jahre zurückliegenden Jahres. Der Finanzausgleich ist als reiner Einnahmenausgleich (ohne Lastenausgleich) ausgestaltet. ► Einheitlicher Sockelbetrag: Dem Umstand
2129.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abgeltungsvorschlag betreffend Lasten der Gemeinden Der heutige innerkantonale Finanzausgleich ist ein reiner Ressourcenausgleich. Die angere g- ten Empfehlungen zur Abgeltung der Lasten unter den Gemeinden einzelnen Bestandteilen sichergestellt werden. Der heutige innerkantonale Finanzausgleich ist ein reiner Ressourcenausgleich. Die angere g- ten Empfehlungen zur Abgeltung der Lasten unter den Gemeinden Auszahlungen wird das System intransparent. - Der heutige Finanzausgleich im Kanton Zug basiert auf einem reinen Ressourcenausgleich. Der Einbezug von Elementen des Lastenausgleichs sollte soweit möglich verhindert
2188.2 - Antwort des Regierungsrates
Das ist r e- gelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen.  Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren
2103.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Vorlage Nr. 2103.3 Laufnummer 13971 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für die Erarbeitung des Generellen Projektes des Stadttunnels Zug Bericht und Antrag der Kommission fü
2170.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
weniger als drei Mandaten. Das Bundes- recht verbietet es den Kantonen nicht, für Parlamentswahlen ein reines Majorzsystem festzul e- gen. In der Literatur wird aber kritisch bemerkt, dass das Majorzwahlverfahren Kantons Zürich, Sitzung vom 4. Juni 2003). Das System "doppelter Pukelsheim" kennt jedoch in seiner reinen Ausgestaltung keine Wahl- kreissperrklausel; im Kanton Zug würde dies bedeuten, dass ohne Sperrklausel
2052.2 - Antwort des Regierungsrates
der Arbeitsplätze sind von Pendlern besetzt. In diesem Punkt unterscheidet sich der Kanton Zug von reinen Wohnlagen, welche primär zum Leben nicht aber zum Arbeiten ausge- wählt werden. In solchen Regionen
2059.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rung beinhaltet, tangiert diesen mittleren Grundwasserspiegel nicht. Der vorhandene Baugrund aus reiner Seekreide mit teilweise darüberliegenden Schicht aus Sumpfablagerungen ist ein sehr schlechter Baugrund
2066.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Wärmegewinnung, sind dann förderberechtigt, wenn sie an die Stelle einer Öl- oder Gasheizung oder einer reinen Elektroheizung treten. Solche An- lagen sind finanziell aufwändig. Bei einem Einfamilienhaus rechnet
2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2073.1 Laufnummer 13866 Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 6. September 2011 Sehr geehrte Frau Präsidenti
2086.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2086.2 Laufnummer 13987 Interpellation von Andreas Hürlimann und Stefan Gisler betreffend Sozial- und Lohndumping im Kanton Zug vom 13. Oktober 2011 (Vorlage Nr. 2086.1 - 13906) Antwort de

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