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2129.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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stützt sich jeweils auf die Werte des zwei Jahre zurückliegenden Jahres. Der Finanzausgleich ist als reiner Einnahmenausgleich (ohne Lastenausgleich) ausgestaltet. ► Einheitlicher Sockelbetrag: Dem Umstand
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2129.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Abgeltungsvorschlag betreffend Lasten der Gemeinden Der heutige innerkantonale Finanzausgleich ist ein reiner Ressourcenausgleich. Die angere g- ten Empfehlungen zur Abgeltung der Lasten unter den Gemeinden einzelnen Bestandteilen sichergestellt werden. Der heutige innerkantonale Finanzausgleich ist ein reiner Ressourcenausgleich. Die angere g- ten Empfehlungen zur Abgeltung der Lasten unter den Gemeinden Auszahlungen wird das System intransparent. - Der heutige Finanzausgleich im Kanton Zug basiert auf einem reinen Ressourcenausgleich. Der Einbezug von Elementen des Lastenausgleichs sollte soweit möglich verhindert
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2188.2 - Antwort des Regierungsrates
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Das ist r e- gelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren
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2103.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Vorlage Nr. 2103.3 Laufnummer 13971 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für die Erarbeitung des Generellen Projektes des Stadttunnels Zug Bericht und Antrag der Kommission fü
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2170.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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weniger als drei Mandaten. Das Bundes- recht verbietet es den Kantonen nicht, für Parlamentswahlen ein reines Majorzsystem festzul e- gen. In der Literatur wird aber kritisch bemerkt, dass das Majorzwahlverfahren Kantons Zürich, Sitzung vom 4. Juni 2003). Das System "doppelter Pukelsheim" kennt jedoch in seiner reinen Ausgestaltung keine Wahl- kreissperrklausel; im Kanton Zug würde dies bedeuten, dass ohne Sperrklausel
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2052.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Arbeitsplätze sind von Pendlern besetzt. In diesem Punkt unterscheidet sich der Kanton Zug von reinen Wohnlagen, welche primär zum Leben nicht aber zum Arbeiten ausge- wählt werden. In solchen Regionen
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2059.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rung beinhaltet, tangiert diesen mittleren Grundwasserspiegel nicht. Der vorhandene Baugrund aus reiner Seekreide mit teilweise darüberliegenden Schicht aus Sumpfablagerungen ist ein sehr schlechter Baugrund
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2066.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Wärmegewinnung, sind dann förderberechtigt, wenn sie an die Stelle einer Öl- oder Gasheizung oder einer reinen Elektroheizung treten. Solche An- lagen sind finanziell aufwändig. Bei einem Einfamilienhaus rechnet
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2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2073.1 Laufnummer 13866 Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 6. September 2011 Sehr geehrte Frau Präsidenti
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2086.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2086.2 Laufnummer 13987 Interpellation von Andreas Hürlimann und Stefan Gisler betreffend Sozial- und Lohndumping im Kanton Zug vom 13. Oktober 2011 (Vorlage Nr. 2086.1 - 13906) Antwort de