-
1428.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
ge beziehen, müssen keinen Selbstbehalt tragen. Das massgebende Einkommen wird ausgehend vom Reineinkommen unter Berück- sichtigung der Beiträge zur Säule 3a, der Anzahl Kinder und des Reinvermögens ermittelt 6'077 - Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien - 4'570 - andere Abzüge 0 Reineinkommen (Steuererklärung ZG Ziffer 23) 69'278 + Beiträge an Säule 3a (Steuererklärung ZG Ziffer 14) + ruchs (2006; Beispiel) 1 erwachsene Person mit 2 Kindern 2 erwachsene Personen mit 2 Kindern Reineinkommen 70'000 70'000 - Pauschaler Kinderabzug - (2 * 8'000) = - 16'000 - (2 * 8'000) = - 16'000 Massgebendes
-
1428.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
des massgebenden Einkommens übersteigen. Das massgebende Einkommen entspricht der Summe aus dem Reineinkommen und 10 % des Reinvermögens, wobei allfällig abgezogene Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge Folgende Rechtsbegriffe dieses Gesetzes richten sich nach dem kantona- len Steuergesetz1): a) das Reineinkommen gemäss § 6 Abs. 1, b) das Reinvermögen gemäss § 6 Abs. 1, c) Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge
-
1428.2 - Antrag des Regierungsrates
-
des massgebenden Einkommens übersteigen. Das massgebende Einkommen entspricht der Summe aus dem Reineinkommen und 10 % des Reinvermögens, wobei allfällig abgezogene Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge Folgende Rechtsbegriffe dieses Gesetzes richten sich nach dem kantona- len Steuergesetz1): a) das Reineinkommen gemäss § 6 Abs. 1, b) das Reinvermögen gemäss § 6 Abs. 1, c) Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge
-
1446.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
-
Strafrechtspflege des Kantons Zug kennt heute das so genannte Untersuchungs- richtermodell in seiner reinen Form. Strafuntersuchungsbehörde ist das Untersu- chungsrichteramt. Dieses führt Strafuntersuchungen
-
1341.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
werden: Auswirkungen des Eigenbetreuungsabzuges Reineinkommen CHF 50'000 Reineinkommen CHF 70'000 1 Kind bisher neu Differenz bisher neu Differenz Reineinkommen 50'000 50'000 70'000 70'000 Familienabzug -13'000 Adressaten in Betracht. Schliesslich dürfen Spenden neu bis zu einer Höhe von 20% (bisher 10%) des Reineinkommens bzw. des Reingewinns abgezogen werden. § 33 (Einkommenssteuer; Sozialabzüge) Die Stawiko hat Familien steuerlich entlastet. In der Stawiko wurde darüber debattiert, ob bei einer Erhöhung der Reineinkommensgrenze auf 70'000 Franken noch von einem Sozialabzug gesprochen werden könne und ob damit die Konformität
-
1341.06 - Anträge der vorberatenden Kommission
-
wendungen in der Steuerperiode 100 Franken erreichen und insgesamt 20 Prozent des mass- gebenden Reineinkommens nicht übersteigen. § 33 Abs. 2, 2bis und 2ter (neu) 2 bis Für jedes am Ende der Steuerperiode 3000 Franken für die eigene Betreuung abgezogen werden. Der Abzug wird nur gewährt, sofern das Reineinkommen den Betrag von 50 000 Franken nicht übersteigt. 2 ter Eine Kumulation der Abzüge von Abs. 2 und 33 Abs. 2, 2bis und 2ter (neu) 2 … abgezogen werden. Der Abzug wird nur ge- währt, sofern das Reineinkommen den Betrag von 70 000 Franken nicht übersteigt. … den Betrag von 70 000 Franken nicht über- steigt
-
1341.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Zuwendungen in der Steuerperiode 100 Franken erreichen und insgesamt 20 Prozent des massgebenden Reineinkommens nicht übersteigen. 2 § 33 Abs. 2, 2bis und 2ter (neu) 2 … abgezogen werden. Der Abzug wird nur 3000 Franken für die eigene Betreuung abgezogen werden. Der Abzug wird nur gewährt, sofern das Reineinkommen den Betrag von 70 000 Franken nicht übersteigt. 2 ter Eine Kumulation der Abzüge von Abs. 2 und
-
1341.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006
-
Zuwendungen in der Steuerperiode 100 Franken erreichen und insgesamt 20 Prozent des massgebenden Reineinkommens nicht übersteigen. 2 § 33 Abs. 2, 2bis und 2ter (neu) 2 … abgezogen werden. Der Abzug wird nur 3000 Franken für die eigene Betreuung abgezogen werden. Der Abzug wird nur gewährt, sofern das Reineinkommen den Betrag von 70 000 Franken nicht übersteigt. 2 ter Eine Kumulation der Abzüge von Abs. 2 und
-
1382.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
allenfalls doch am Pilotprojekt «Pragma» teilnehmen soll. Gemäss Konto Nr. 3581.39004 werden vom Reinertrag des Strassenverkehrsamtes 24.8 Mio. Franken in die Spezialfinanzierung Strassenbau überführt (siehe
-
1412.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1412.3/1413.3 (Laufnummer 12087) POLIZEIGESETZ UND GESETZ ÜBER DIE ORGANISATION DER POLIZEI (POLIZEI-ORGANISATIONSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 3.