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2331.1a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
stützt sich jeweils auf die Werte des zwei Jahre zurückliegenden Jahres. Der Finanzausgleich ist als reiner Einnahmenausgleich (ohne Lastenausgleich) ausgestaltet. ► Einheitlicher Sockelbetrag: Dem Umstand
2331.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abgeltungsvorschlag betreffend Lasten der Gemeinden Der heutige innerkantonale Finanzausgleich ist ein reiner Ressourcenausgleich. Die angere g- ten Empfehlungen zur Abgeltung der Lasten unter den Gemeinden einzelnen Bestandteilen sichergestellt werden. Der heutige innerkantonale Finanzausgleich ist ein reiner Ressourcenausgleich. Die angere g- ten Empfehlungen zur Abgeltung der Lasten unter den Gemeinden Auszahlungen wird das System intransparent. - Der heutige Finanzausgleich im Kanton Zug basiert auf einem reinen Ressourcenausgleich. Der Einbezug von Elementen des Lastenausgleichs sollte soweit möglich verhindert
2241.2a - Beilage
48 l Pauli Cuisine l 02/2011 Vor einem Jahr, am 1. Mai 2010, trat das Rauchverbot in der Schweiz (das Gesetz «Schutz vor Passivrauchen») in Kraft. Welche Auswirkungen hat das Verbot auf das Gastgewerb
2283.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
 Mit dieser Variante setzt sich eine kostengünstigere Lösung durch. Die Variante spart für die reinen Schulbauten (Investitionen, Betriebskosten, "verlorene" Kosten) gegen- über der Variante 11 rund Verlässlichkeit und seiner breit abgestützten Übertrittsentscheide sehr gut akzeptiert. Das auf einen reinen N o- tenschnitt reduzierte Verfahren von der Sekundarschule in das KZG oder die FMS wurde per Schuljahr
2346.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2346.2 Laufnummer 14862 Postulat von Thomas Werner betreffend gesetzliche Grundlagen für die Anstellung von kantonalen Angestellten im Allgemeinen nur mit aktuellem Strafregisterauszug (Vo
2335.7d - Beilage 4
Kostengliederung nach BKP nur bedingt vergleichen. Aus diesem Grund werden die eindeutiger definierten reinen Gebäudekosten BKP 2 und nicht die Anlagekosten verglichen. Mit den Gebäudekosten BKP 2 werden rund Kostengliederung nach BKP nur bedingt vergleichen. Aus diesem Grund werden die eindeutiger definierten reinen Gebäudekosten BKP 2 und nicht die Anlagekosten verglichen. Mit den Gebäudekosten BKP 2 werden rund Kostengliederung nach BKP nur bedingt vergleichen. Aus diesem Grund werden die eindeutiger definierten reinen Gebäudekosten BKP 2 und nicht die Anlagekosten verglichen. Mit den Gebäudekosten BKP 2 werden rund
2335.7e - Beilage 5
dynamischen Beanspruchungen. Um die geforderte Eigenfrequenz der Träger zu gewährleisten, ergeben sich im reinen Holzbau Trä- gerhöhen von 3,6 m gegenüber 2,6 m im Stahl-/Stahlbetonbau, was unökonomisch ist. Auch
2335.13 - Zusatzbericht des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2335.13 Laufnummer 14855 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung und Realisierung einer wettkampftauglichen Drei- fachsporthalle mit Zuschauerbereich für die Kantonssc
2344.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2344.2 Laufnummer 14691 14691_2344_2_Abtreibungsfinanzierung.Doc Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Abstimmungspropaganda der staatlich finanzierten Frauenzentrale Zug für die Abtr
2344.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2344.1 Laufnummer 14552 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Abstimmungspropaganda der staatlich finanzierten Frauenzentrale Zug für die Abtreibungsfinanzierung vom 15. Januar 2014 D

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