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2331.1a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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stützt sich jeweils auf die Werte des zwei Jahre zurückliegenden Jahres. Der Finanzausgleich ist als reiner Einnahmenausgleich (ohne Lastenausgleich) ausgestaltet. ► Einheitlicher Sockelbetrag: Dem Umstand
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2331.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Abgeltungsvorschlag betreffend Lasten der Gemeinden Der heutige innerkantonale Finanzausgleich ist ein reiner Ressourcenausgleich. Die angere g- ten Empfehlungen zur Abgeltung der Lasten unter den Gemeinden einzelnen Bestandteilen sichergestellt werden. Der heutige innerkantonale Finanzausgleich ist ein reiner Ressourcenausgleich. Die angere g- ten Empfehlungen zur Abgeltung der Lasten unter den Gemeinden Auszahlungen wird das System intransparent. - Der heutige Finanzausgleich im Kanton Zug basiert auf einem reinen Ressourcenausgleich. Der Einbezug von Elementen des Lastenausgleichs sollte soweit möglich verhindert
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2241.2a - Beilage
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48 l Pauli Cuisine l 02/2011 Vor einem Jahr, am 1. Mai 2010, trat das Rauchverbot in der Schweiz (das Gesetz «Schutz vor Passivrauchen») in Kraft. Welche Auswirkungen hat das Verbot auf das Gastgewerb
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2283.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Mit dieser Variante setzt sich eine kostengünstigere Lösung durch. Die Variante spart für die reinen Schulbauten (Investitionen, Betriebskosten, "verlorene" Kosten) gegen- über der Variante 11 rund Verlässlichkeit und seiner breit abgestützten Übertrittsentscheide sehr gut akzeptiert. Das auf einen reinen N o- tenschnitt reduzierte Verfahren von der Sekundarschule in das KZG oder die FMS wurde per Schuljahr
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2346.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2346.2 Laufnummer 14862 Postulat von Thomas Werner betreffend gesetzliche Grundlagen für die Anstellung von kantonalen Angestellten im Allgemeinen nur mit aktuellem Strafregisterauszug (Vo
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2335.7d - Beilage 4
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Kostengliederung nach BKP nur bedingt vergleichen. Aus diesem Grund werden die eindeutiger definierten reinen Gebäudekosten BKP 2 und nicht die Anlagekosten verglichen. Mit den Gebäudekosten BKP 2 werden rund Kostengliederung nach BKP nur bedingt vergleichen. Aus diesem Grund werden die eindeutiger definierten reinen Gebäudekosten BKP 2 und nicht die Anlagekosten verglichen. Mit den Gebäudekosten BKP 2 werden rund Kostengliederung nach BKP nur bedingt vergleichen. Aus diesem Grund werden die eindeutiger definierten reinen Gebäudekosten BKP 2 und nicht die Anlagekosten verglichen. Mit den Gebäudekosten BKP 2 werden rund
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2335.7e - Beilage 5
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dynamischen Beanspruchungen. Um die geforderte Eigenfrequenz der Träger zu gewährleisten, ergeben sich im reinen Holzbau Trä- gerhöhen von 3,6 m gegenüber 2,6 m im Stahl-/Stahlbetonbau, was unökonomisch ist. Auch
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2335.13 - Zusatzbericht des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2335.13 Laufnummer 14855 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung und Realisierung einer wettkampftauglichen Drei- fachsporthalle mit Zuschauerbereich für die Kantonssc
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2344.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2344.2 Laufnummer 14691 14691_2344_2_Abtreibungsfinanzierung.Doc Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Abstimmungspropaganda der staatlich finanzierten Frauenzentrale Zug für die Abtr
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2344.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2344.1 Laufnummer 14552 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Abstimmungspropaganda der staatlich finanzierten Frauenzentrale Zug für die Abtreibungsfinanzierung vom 15. Januar 2014 D