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2131.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2131.1 Laufnummer 14034 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Planung und Realisierung von An- und Umbau- ten auf dem GS 1426, Zugerbergstrasse 22 in Zug, für das Integration
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1506.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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erfolgt nach Massgabe der Einwohnerzahl. Verrechnungssteuer Der Anteil der Kantone am jährlichen Reinertrag der Verrechnungssteuer beträgt 10 Prozent, wobei je die Hälfte nach Bevölkerungszahl und nach
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1527.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Linienführung parallel zur Autobahn, den Rückbau und die Abklassie- rung der bestehenden Strassen mit reiner Erschliessungsfunktion des Weilers Bibersee kann die Führung des Langsamverkehrs sicherer und attraktiver
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1545.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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LSVA stützt sich auf Art. 85 der Bundesverfassung (SR 101). Hier ist auch festgelegt, dass der Reinertrag der Abgabe zur Deckung von Kosten verwendet werden muss, die im Zusam- menhang mit dem Strassenverkehr Drittel an den Bund und ein Drit- tel an die Kantone. Gemäss Abs. 3 haben die Kantone ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Stras- Bundesrates vom 11. September 1996 zum SVAG (BBl 1996 V 539 f.) verwenden die Kantone ihren Anteil am Reinertrag der LSVA in erster Linie zum Ausgleich der ungedeckten Wegekosten und zum Ausgleich der ungedeckten
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1561.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und stellt diese den Schweizer und Zentralschweizer Firmen zur Verfügung. Im Gegensatz zu einem reinen Forschungsinstitut generiert das CSEM 50 bis 60 Prozent seiner Einnahmen durch Industrieaufträge
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1518.1 - Motionstext
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freiwillig anschliessen können, sofern sie anspruchs- berechtigte Kinder haben und „ihr gesamtes reines Einkommen unter Einschluss aller Einkünfte der Ehefrau 34'000 Franken im Jahr nicht übersteigt. Diese
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1525.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1525.2 Laufnummer 12657 Motion von Eusebius Spescha und Markus Jans betreffend Schaffung eines Integrationsgesetzes (Vorlage Nr. 1525.1 - 12352) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
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1534.1 - Motionstext
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n und Unterhaltskosten unabhängig von einer Reineinkommensgrenze steuerlich absetzen darf, kann der Mieter den Mie- terabzug nur bis zu einem Reineinkommen von 50'000 Franken geltend machen. Der Mieterabzug VORLAGE NR. 1534.1 (Laufnummer 12377) MOTION VON MARTIN B. LEHMANN BETREFFEND ERHÖHUNG DER REINEINKOMMENSGRENZE BEIM MIETERABZUG IM STEUERGESETZ VOM 7. Mai 2007 Kantonsrat Martin B. Lehmann, Unterägeri in § 33 Absatz 1 Ziffer 5 des Steuergesetzes vom 25. Mai 2000 (BGS 632.1) die Erhöhung der Reineinkommensgrenze auf 70'000 Franken vorsieht. Begründung: Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass die Zugerische
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3187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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(alle Angaben teu- erungsbereinigt): - 3300 Franken bei einem Reineinkommen von bis zu 33 000 Franken - 1600 Franken bei einem Reineinkommen von bis zu 55 000 Franken Fraglich wäre auch, inwieweit eine
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3188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3188.2 Laufnummer 16597 Motion der SVP-Fraktion betreffend Freiwilligkeit der Kirchensteuer für juristische Personen (Vorlage Nr. 3188.1 - 16498) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom