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3156.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3156.2 Laufnummer 16683 3156-2-16683_Pflegekraefte.Docx Postulat der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Klatschen reicht nicht: wirksame Verbesserungen für Pflegekräfte (Vorlage
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3156.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 3156.1 Laufnummer 16438 Postulat der Fraktion Alternative – die Grünen betreffend Klatschen reicht nicht: Wirksame Verbesserungen für Pflegekräfte vom 29. Oktober 2020 Die Fraktion Alterna
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3168.2 - Antwort des Regierungsrats
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wichtig, da die anschliessende, konkrete Projektierung wesentlich davon abhängt, ob es sich um einen reinen Holzbau, einen Holz-Hybrid-Bau, einen Stahlbau, einen Massivbau usw. han- delt. Bei grösseren Bauvorhaben
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3205.2 - Antrag des Regierungsrats
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(ID 1846) Synopse Änderung des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) und dessen Anhang Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 2. März 2021; Vorlage Nr. 3205.2 (Laufnummer 16534) Übertretungsst
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3224.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
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Gewaltschutz (58) konnten nebst dem operativen Geschäft und der damit verbundenen Erkenntnis, dass ein reiner Gewaltschutz keine nachhaltige Wirkung hat, keine weite- ren Arbeiten für eine zukünftige Einführung
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3225.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zum Drittbetreuungsabzug der Ei- genbetreuungsabzug über 3000 Franken eingeführt und die Reineinkommensgrenze für beide Abzüge auf 70 000 Franken erhöht (a§ 33 Abs. 2 u. 2bis StG). Die Beträge wurden ausgestaltet, belief sich auf maximal 3000 Franken und stand nur Steuerpflichtigen mit einem Reineinkommen bis maximal 50 000 Franken offen (a§ 33 Abs. 2 StG). Anlässlich der Steuergesetzrevision 2007
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2963.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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dem Kanton nichts geändert werden soll. Sie hat aber auch den Eindruck, dass der Abbruch nicht aus reiner Zufriedenheit mit der heutigen Situation beschlossen wurde, sondern aus einer E r- kenntnis heraus
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3026.2 - Antwort des Regierungsrats
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weiteren Erläuterungen. Tatsächlich berechtigt ist je- doch die Frage, ob eine solche Vermietung in reinen Wohnzonen zulässig und zonenkonform ist. Um diese Frage beantworten zu können, bedarf es der Betrachtung aus einem kommunalen Zonenplan und einer gemeindlichen Bauordnung. Bei der Beurteilung, ob in einer reinen Wohnzone eine Tätigkeit als Gewerbe oder als Wohnen im Sinn der Zonenordnung gilt, ist von einem dabei, ob eine kommerzielle Nutzung vorliegt. Aus diesem Grund kann sogar ein Gewerbebetrieb in der reinen Wohnzone – sofern er nichtstörend ist – zonenkonform sein. Seite 2/4 3026.2 - 16286 Zur Zonenkonformität
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3068.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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Arbeitsiosenkasse überbunden werden oder die Regelungen über die Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen? • Die Mieter stellen
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3080.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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die Steuerjahre 2021 bis 2023 beträgt der Mieterabzug in Abweichung von Ziff. 5 unabhängig vom Reineinkommen 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch 10 000 Franken im Jahr.» →