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3080.3b - Beilage 1b Synopse Steuergesetz
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Steuer. § 33 Sozialabzüge § 33 Abs. 1 § 33 Abs. 1 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1. als persönlicher Abzug: 1. als persönlicher zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 180’000 Franken; 2’000 Franken für steu- erpflichtige Personen, denen ein persönlicher Abzug nach Ziff. 1 Bst. b zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 90’000 Franken Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Ne- benkosten), höchstens jedoch 7’200 Franken im Jahr, bei einem Reineinkommen bis zu 70’000 Franken; a) (geändert) 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens
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3094.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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die Steuerjahre 2021 bis 2023 beträgt der Mieterabzug in Abweichung von Ziff. 5 unabhängig vom Reineinkommen 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch 10 000 Franken im Jahr.» →
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3094.1a - Beilage BGS 612.16
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Kanton Zug 612.16 Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug in Folge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) Vom
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3094.3b - Beilage 1b Synopse Steuergesetz
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Steuer. § 33 Sozialabzüge § 33 Abs. 1 § 33 Abs. 1 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1. als persönlicher Abzug: 1. als persönlicher zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 180’000 Franken; 2’000 Franken für steu- erpflichtige Personen, denen ein persönlicher Abzug nach Ziff. 1 Bst. b zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 90’000 Franken Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Ne- benkosten), höchstens jedoch 7’200 Franken im Jahr, bei einem Reineinkommen bis zu 70’000 Franken; a) (geändert) 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens
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3103.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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die Steuerjahre 2021 bis 2023 beträgt der Mieterabzug in Abweichung von Ziff. 5 unabhängig vom Reineinkommen 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch 10 000 Franken im Jahr.» →
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3103.3b - Beilage 1b Synopse Steuergesetz
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Steuer. § 33 Sozialabzüge § 33 Abs. 1 § 33 Abs. 1 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1. als persönlicher Abzug: 1. als persönlicher zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 180’000 Franken; 2’000 Franken für steu- erpflichtige Personen, denen ein persönlicher Abzug nach Ziff. 1 Bst. b zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 90’000 Franken Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Ne- benkosten), höchstens jedoch 7’200 Franken im Jahr, bei einem Reineinkommen bis zu 70’000 Franken; a) (geändert) 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens
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2999.1 - Motionstext
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die Richtzahl 18 und die Maximalzahl 24 Schülerinnen und Schüler, die jeweils einer reinen Realklasse oder einer reinen Sekundarklasse zugewiesen werden sollen. Mit Umsetzung dieser Motion sollen die Ei
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3064.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3064.2/3113.2 Laufnummer 16496 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Wohnen im Alter (Vorlage Nr. 3064.1 - 16251) Interpellation der SP-Fraktion betreffend Wohnraumförderung (Vorlage N
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3075.3b - Beilage Grundlagen
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Deponien im Kanton Zug bestehen. Hatwil beansprucht absolut mit 52 ha deutlich mehr Fläche als die reinen Aushubdeponien Rüti (5,7 ha), Langfeld (11,5 ha) und Stocken (15,5 ha). Betrachtet man die deponierbaren
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3092.3 - Bericht und Antrag erw. Staatswirtschaftskom.
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die Steuerjahre 2021 bis 2023 beträgt der Mieterabzug in Abweichung von Ziff. 5 unabhängig vom Reineinkommen 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch 10 000 Franken im Jahr.» →