-
140.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
en. Wenn ein Erlass einen grossen Teil der Bürgerinnen und Bürger betrifft, unbefristet und kein reiner Finanzbeschluss ist, ist in der Regel das Gesetz die richtige Form des Rechtserlasses. Bei Er lassen
-
3136.02 - Beschlüsse Kantonsrat
-
Budget 2021 Finanzplan 2021–2024 Beschlüsse des Kantonsrats �� �� Inhaltsverzeichnis Beschlüsse GGHV�KantonsraWV Detailinformationen Finanzkennzahlen Erfolgsrechnung - Total pro Direktion - Saldo pro
-
3136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Budget 2021 Finanzplan 2021–2024 Inhaltsverzeichnis 1 Bericht und Antrag des Regierungsrats 5 Detailinformationen 27 Finanzkennzahlen Erfolgsrechnung - Total pro Direktion - Saldo pro Amt - Artenglied
-
3149.1 - Antwort des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3149.1 Laufnummer 16453 Kleine Anfrage von Andreas Lustenberger und Anna Bieri betreffend Wiederaufnahme Corona-bedingter Unterstützungsmassnahmen Antwort des Regierungsrats vom 10. Novemb
-
3016.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3016.1 Laufnummer 16267 Laufnummer Nr. Gesetzesinitiative für längere Ladenöffnungszeiten Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 24. März 2020 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte
-
3017.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3017.2 Laufnummer 16249 Postulat von Tabea Zimmermann Gibson, Stéphanie Vuichard und Esther Haas betreffend 50. Geburtstag des Frauenstimm- und Wahlrechts gebührend feiern (Vorlage Nr. 301
-
3061.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 3061.2 Laufnummer 16422 Motion von Pirmin Andermatt und Beat Unternährer betreffend Härtefallregelung bei der Eigenmietwertbesteuerung sowie eine Veränderung der heute im Kanton Zug gelten
-
3061.1a - Beilage Berechnungsbeispiel
-
Schuldzinsen 1500 1500 Versicherungsprämien 3000 Krankheits-, Unfall und Invaliditätsabzug 5000 5000 Reineinkommen 47600 Für Lebenshaltung stehen zur Verfügung 45600 Berechnunci des Einschlags: Eigenmietwert EFH
-
3070.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
-
Arbeitsiosenkasse überbunden werden oder die Regelungen über die Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen? • Die Mieter stellen
-
3071.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
-
Arbeitsiosenkasse überbunden werden oder die Regelungen über die Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen? • Die Mieter stellen