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3085.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
rat pro Staatsanwältin/Staatsanwalt nicht übermässig angestiegen. Zu beachten ist auch, dass die reinen Pendenzenzahlen erfah- rungsgemäss immer eine Momentaufnahme darstellen, welche nur beschränkt aussage-
3086.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
etwa im gleichen Umfang bewegen wie für die Konkordatskantone». Dasselbe gelte für den Fall einer reinen Zahlungsverpflichtung gestützt auf die HFSV. Ferner wird im Gutachten festgestellt, dass die Kündigung
3013.2 - Antwort des Regierungsrats
Bedingungen knüpfen möchten. Namentlich Interlaken will kurz- zeitige Vermietungen von Wohnungen in reinen Wohnzonen unterbinden, wobei «kurzzeitig» eine Dauer von weniger als fünf Nächten bedeutet. Nur das
3091.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
die Steuerjahre 2021 bis 2023 beträgt der Mieterabzug in Abweichung von Ziff. 5 unabhängig vom Reineinkommen 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch 10 000 Franken im Jahr.» →
3091.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Zusätzlich können alleinstehende Personen bis zu einem Reineinkommen von 90 200 Franken pauschal 2000 Franken und Ver- heiratete bis zu einem Reineinkommen von 180 400 Franken pauschal 4000 Franken in Abzug Mieterabzug ist in § 33 Abs. 1 Ziff. 5 StG vergleichsweise kompliziert ausgestal- tet. Bis zu einem Reineinkommen von 76 400 Franken können 20 Prozent der Wohnungsmiete, Seite 4/6 3091.1 - 16307 maximal jedoch
3091.2 - Antrag des Regierungsrats
im Jahr, bei einem Reineinkommen bis zu 70’000 Franken; a) 2030 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch 7’200 10 000 Franken im Jahr, bei einem Reineinkommen bis zu 70’000 Fran- zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 180’000 Franken; 2’000 Franken für steuerpflichtige Personen, denen ein persönlicher Abzug nach Ziff. 1 Bst. b zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 90’000 Franken juristischen Personen am Ende des Geschäftsjahres geltenden Steuerfüsse. § 33 Sozialabzüge 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1. als persönlicher Abzug: a) für Steuerpflichtige, die in ungetrennter Ehe
3090.3b - Beilage 1b Synopse Steuergesetz
Steuer. § 33 Sozialabzüge § 33 Abs. 1 § 33 Abs. 1 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1. als persönlicher Abzug: 1. als persönlicher zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 180’000 Franken; 2’000 Franken für steu- erpflichtige Personen, denen ein persönlicher Abzug nach Ziff. 1 Bst. b zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 90’000 Franken Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Ne- benkosten), höchstens jedoch 7’200 Franken im Jahr, bei einem Reineinkommen bis zu 70’000 Franken; a) (geändert) 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens
3100.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Arbeitsiosenkasse überbunden werden oder die Regelungen über die Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen? • Die Mieter stellen
3101.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
Arbeitsiosenkasse überbunden werden oder die Regelungen über die Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen? • Die Mieter stellen
3113.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3064.2/3113.2 Laufnummer 16496 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Wohnen im Alter (Vorlage Nr. 3064.1 - 16251) Interpellation der SP-Fraktion betreffend Wohnraumförderung (Vorlage N

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