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3085.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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rat pro Staatsanwältin/Staatsanwalt nicht übermässig angestiegen. Zu beachten ist auch, dass die reinen Pendenzenzahlen erfah- rungsgemäss immer eine Momentaufnahme darstellen, welche nur beschränkt aussage-
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3086.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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etwa im gleichen Umfang bewegen wie für die Konkordatskantone». Dasselbe gelte für den Fall einer reinen Zahlungsverpflichtung gestützt auf die HFSV. Ferner wird im Gutachten festgestellt, dass die Kündigung
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3013.2 - Antwort des Regierungsrats
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Bedingungen knüpfen möchten. Namentlich Interlaken will kurz- zeitige Vermietungen von Wohnungen in reinen Wohnzonen unterbinden, wobei «kurzzeitig» eine Dauer von weniger als fünf Nächten bedeutet. Nur das
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3091.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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die Steuerjahre 2021 bis 2023 beträgt der Mieterabzug in Abweichung von Ziff. 5 unabhängig vom Reineinkommen 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch 10 000 Franken im Jahr.» →
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3091.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Zusätzlich können alleinstehende Personen bis zu einem Reineinkommen von 90 200 Franken pauschal 2000 Franken und Ver- heiratete bis zu einem Reineinkommen von 180 400 Franken pauschal 4000 Franken in Abzug Mieterabzug ist in § 33 Abs. 1 Ziff. 5 StG vergleichsweise kompliziert ausgestal- tet. Bis zu einem Reineinkommen von 76 400 Franken können 20 Prozent der Wohnungsmiete, Seite 4/6 3091.1 - 16307 maximal jedoch
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3091.2 - Antrag des Regierungsrats
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im Jahr, bei einem Reineinkommen bis zu 70’000 Franken; a) 2030 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch 7’200 10 000 Franken im Jahr, bei einem Reineinkommen bis zu 70’000 Fran- zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 180’000 Franken; 2’000 Franken für steuerpflichtige Personen, denen ein persönlicher Abzug nach Ziff. 1 Bst. b zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 90’000 Franken juristischen Personen am Ende des Geschäftsjahres geltenden Steuerfüsse. § 33 Sozialabzüge 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1. als persönlicher Abzug: a) für Steuerpflichtige, die in ungetrennter Ehe
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3090.3b - Beilage 1b Synopse Steuergesetz
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Steuer. § 33 Sozialabzüge § 33 Abs. 1 § 33 Abs. 1 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1 Vom Reineinkommen werden abgezogen: 1. als persönlicher Abzug: 1. als persönlicher zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 180’000 Franken; 2’000 Franken für steu- erpflichtige Personen, denen ein persönlicher Abzug nach Ziff. 1 Bst. b zusteht, bei einem Reineinkommen bis zu 90’000 Franken Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Ne- benkosten), höchstens jedoch 7’200 Franken im Jahr, bei einem Reineinkommen bis zu 70’000 Franken; a) (geändert) 30 Prozent der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens
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3100.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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Arbeitsiosenkasse überbunden werden oder die Regelungen über die Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen? • Die Mieter stellen
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3101.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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Arbeitsiosenkasse überbunden werden oder die Regelungen über die Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen? • Die Mieter stellen
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3113.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3064.2/3113.2 Laufnummer 16496 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Wohnen im Alter (Vorlage Nr. 3064.1 - 16251) Interpellation der SP-Fraktion betreffend Wohnraumförderung (Vorlage N