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834.15 - Gesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven
sind steuerrechtlich den offenen Reser- ven gleichgestellt, die aus versteuertem Einkommen oder Reinertrag gebil- det werden. § 4 Nachträgliche Besteuerung 1 Kanton und Gemeinden besteuern den aufgelösten
862.11 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Verwendung von 10 % der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol
Kanton Zug 862.11 Kantonsratsbeschluss betreffend die Verwendung von 10 % der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol Vom 17. März 1921 (Stand 17. März 1921) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung de
942.48 - Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
1 Spiellokale sind nicht gestattet in unmittelbarer Nähe von Schulhäusern, Kirchen, Spitälern, in reinen Wohnquartieren sowie an Orten, wo sie unzu- mutbare Ruhestörungen für die Anwohner und die Öffentlichkeit
612.16 - Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug in Folge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung)
Kanton Zug 612.16 Verordnung über eine Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiteren Banken im Kanton Zug in Folge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) Vom
416.213 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (AusbV)
Vermögen der Eltern 1 Das massgebende Einkommen und Vermögen der Eltern wird wie folgt berechnet: a) Reineinkommen gemäss Bundessteuer; b) zuzüglich 10 % des Reinvermögens gemäss Veranlagungsverfügung der Kan
942.43-1-1.de.pdf
1 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) Die Kantone gestützt auf  Art. 48 und Art. 106 sowie Art. 191 b Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (
641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
105. Teilung des Nachlasses, Bildung von Losen und Anordnung der Ver- steigerung des reinen Nachlasses: 2 % des reinen Nachlasses, mindes- tens der Betrag zur Deckung der ausgewiesenen Aufwendungen 105.bis
842.61 - Verordnung zum Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung
Einkommen 1 Das massgebende Einkommen gemäss § 6 Abs. 1 des Gesetzes wird wie folgt berechnet: a) Reineinkommen gemäss kantonalem Steuergesetz2); b) zuzüglich 10 % des Reinvermögens gemäss kantonalem Steuergesetz;
614.14 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» (KRB Blockchain Zug)
Kanton Zug 614.14 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus der «Blockchain Zug – Joint Research Initiative» (KRB Blockchain Zug) Vom 29. Februar 2024 (Stan
612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
Kanton Zug 612.151 Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor Vom 9. Juli 2020 (Stand 1

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