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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Kanton Zug 612.141 Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVI
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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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Kanton Zug 412.11 Schulgesetz * (SchulG) Vom 27. September 1990 (Stand 1. August 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4 und § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsve
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942.42 - Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
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Kanton Zug 942.42 Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten Vom 7. Januar
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Kanton Zug 154.21 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals * (Personalgesetz; PG) Vom 1. September 1994 (Stand 14. November 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1
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633.5-1-1.de.pdf
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2. A. – 1. 1. 2007 – 0 633.5 Gegenseitigkeitserklärung des Regierungsrates des Kantons Zug gegenüber dem Deutschen Reiche vom 13. Oktober 1928 Der Regierungsrat des Kantons Zug, nach Einsichtnahme in
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511.3 - Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
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Kanton Zug 511.3 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 15. November 2007 (Stand 3. Mai 2014) Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
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942.415 - Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien
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sein. b) Der Gesamtbetrag der Gewinne muss mindestens 50 % der Plansum- me ausmachen. Art. 5 1 Der Reinertrag der Lotterien ist im Verhältnis der Wohnbevölkerung unter die Kantone zu verteilen; massgebend Ausgabekanton eine Gebühr in der Höhe von 1 % der Plansumme erhoben, die im gleichen Verhältnis wie der Reinertrag unter die Kantone verteilt wird. 2 Für die Beiziehung von Urkundspersonen und Polizei zur Ziehung welches das betreffende Personal stellt. Art. 7 1 Die Kantone verpflichten sich, ihren Anteil am Reinertrag der Lotterien ausschliesslich gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken im Sinne von Art. 3 des B
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Kanton Zug 417.16 Verordnung über den Sportfonds * Vom 4. Oktober 2005 (Stand 12. April 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 10 Abs. 2 des Sportgesetzes vom 29. August 20021) und §
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Art. 4 und 5 Konkordat Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, § 1 der kantonalen VO zum Konkordat
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Regeste:
– Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt, kann der Aufenthalt in einem genau umschriebenen Gebiet
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Datenschutzpraxis
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep