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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
Kanton Zug 612.141 Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVI
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
Kanton Zug 412.11 Schulgesetz * (SchulG) Vom 27. September 1990 (Stand 1. August 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4 und § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsve
942.42 - Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
Kanton Zug 942.42 Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten Vom 7. Januar
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
Kanton Zug 154.21 Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals * (Personalgesetz; PG) Vom 1. September 1994 (Stand 14. November 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1
633.5-1-1.de.pdf
2. A. – 1. 1. 2007 – 0 633.5 Gegenseitigkeitserklärung des Regierungsrates des Kantons Zug gegenüber dem Deutschen Reiche vom 13. Oktober 1928 Der Regierungsrat des Kantons Zug, nach Einsichtnahme in
511.3 - Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Kanton Zug 511.3 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Vom 15. November 2007 (Stand 3. Mai 2014) Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
942.415 - Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien
sein. b) Der Gesamtbetrag der Gewinne muss mindestens 50 % der Plansum- me ausmachen. Art. 5 1 Der Reinertrag der Lotterien ist im Verhältnis der Wohnbevölkerung unter die Kantone zu verteilen; massgebend Ausgabekanton eine Gebühr in der Höhe von 1 % der Plansumme erhoben, die im gleichen Verhältnis wie der Reinertrag unter die Kantone verteilt wird. 2 Für die Beiziehung von Urkundspersonen und Polizei zur Ziehung welches das betreffende Personal stellt. Art. 7 1 Die Kantone verpflichten sich, ihren Anteil am Reinertrag der Lotterien ausschliesslich gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken im Sinne von Art. 3 des B
417.16 - Verordnung über den Sportfonds
Kanton Zug 417.16 Verordnung über den Sportfonds * Vom 4. Oktober 2005 (Stand 12. April 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 10 Abs. 2 des Sportgesetzes vom 29. August 20021) und §
Art. 4 und 5 Konkordat Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, § 1 der kantonalen VO zum Konkordat
Regeste: – Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt, kann der Aufenthalt in einem genau umschriebenen Gebiet
Datenschutzpraxis
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep

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