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Art. 36 BV, Art. 18 Abs. 1 RPG, PBG und BO der Stadt Zug
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Regeste:
– Die Zuweisung eines Grundstücks zu einer im kantonalen oder kommunalen Recht vorgesehenen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen kann unter Umständen zu einer öffentlich-rechtlichen
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Personalrecht
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Diagnose bekannt zu geben. Hat sie dies mit Ausnahme der Diagnose Burnout getan, so geschah dies aus reinem Goodwill. Auf der anderen Seite wäre es der Amtsstelle X. jederzeit offen gestanden, bei der Ärztin
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Strafzumessung
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(Art. 113 Abs. 1 StPO). Sie hat zudem keine Wahrheitspflicht. An eine Falschaussage im Sinne einer reinen Selbstbegünstigung dürfen, mit Ausnahme einer allfälligen Kostenauflage für unnütz verursachte B
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§ 19 VRG; §§ 10 Abs. 3, 13 und 14 PG
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Diagnose bekannt zu geben. Hat sie dies mit Ausnahme der Diagnose Burnout getan, so geschah dies aus reinem Goodwill. Auf der anderen Seite wäre es der Amtsstelle X. jederzeit offen gestanden, bei der Ärztin
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§ 25 DMSG, Art. 36 BO Oberägeri i.V.m. § 20 DMSG
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Fr. 160'000.– investierte. Aktuell besteht eine hypothekarische Belastung von Fr. 400'000.–. Bei reiner Substanzerhaltung sind mit (geschätzten) Kosten von Fr. 1 bis 1.4 Mio. zu rechnen, welche Mittel
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Enteignung
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schlüssig und nachvollziehbar begründet. Sie wich davon nur ab, soweit es um die Beurteilung von reinen Rechtsfragen ging. Im vorliegenden Verfahren äusserte keine der Parteien Zweifel an der Beweiswürdigung
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Strafrecht
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Beförderung der von Y. transportierten knapp 16 kg Heroingemisch. Abgesehen davon, dass die 8.325 kg reines Heroin den Grenzwert gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG um das knapp 700-fache überschritten und zunächst zu beachten, dass es sich selbst bei Annahme eines tiefen Reinheitsgrades von 20 % um 100 g reines Heroin handelte, womit der Grenzwert gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG um das gut achtfache übe von 200 g Heroingemisch von Ende Januar 2013 sind abgesehen von der geringeren Heroinmenge (40 g reines Heroin) ebenfalls die gleichen objektiven und subjektiven Tatkomponenten wie bei den Vermittlung
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Denkmalschutz
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Fr. 160'000.– investierte. Aktuell besteht eine hypothekarische Belastung von Fr. 400'000.–. Bei reiner Substanzerhaltung sind mit (geschätzten) Kosten von Fr. 1 bis 1.4 Mio. zu rechnen, welche Mittel
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Strassenverkehrsrecht
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die Einhaltung der diversen Vorschriften nicht gewährleistet werden kann. Ein Autohandel in einer reinen Wohnzone würde von der zuständigen kantonalen Behörde jedenfalls unter keinen Umständen bewilligt
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§ 33 StG, Art. 35 DBG
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Aus den Erwägungen:
(...)
2. a) Gemäss § 24 StG werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Reineinkommens von den gesamten steuerbaren Einkünften die zu ihrer Erzielung notwendigen Aufwendungen und 2001, Art. 33 N 39 sowie Art. 23 N 51 m.w.H.).
b/aa) Gemäss § 33 Abs. 1 Ziff. 2 StG kann vom Reineinkommen ein als Sozialabzug konzipierter Kinderabzug abgezogen werden, und zwar für minderjährige unter