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Materielles Strafrecht
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Beförderung der von Y. transportierten knapp 16 kg Heroingemisch. Abgesehen davon, dass die 8.325 kg reines Heroin den Grenzwert gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG um das knapp 700-fache überschritten und zunächst zu beachten, dass es sich selbst bei Annahme eines tiefen Reinheitsgrades von 20 % um 100 g reines Heroin handelte, womit der Grenzwert gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG um das gut achtfache übe von 200 g Heroingemisch von Ende Januar 2013 sind abgesehen von der geringeren Heroinmenge (40 g reines Heroin) ebenfalls die gleichen objektiven und subjektiven Tatkomponenten wie bei den Vermittlung
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Verlegung Steuerwohnsitz ins Ausland
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g zuständig sei.
Als Zwischenfazit kann somit festgehalten werden, dass die ESTV nicht nur bei reinen interkantonalen Kompetenzkonflikten zuständig ist, die Steuerhoheit gestützt auf Art. 108 Abs. 1
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Steuerrecht
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Aus den Erwägungen:
(...)
2. a) Gemäss § 24 StG werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Reineinkommens von den gesamten steuerbaren Einkünften die zu ihrer Erzielung notwendigen Aufwendungen und 2001, Art. 33 N 39 sowie Art. 23 N 51 m.w.H.).
b/aa) Gemäss § 33 Abs. 1 Ziff. 2 StG kann vom Reineinkommen ein als Sozialabzug konzipierter Kinderabzug abgezogen werden, und zwar für minderjährige unter investierte Eigenkapital nicht mehr von den Aktiven gedeckt sei. Damit werde die Kapitalsteuer zur reinen Objektsteuer. Diese Kommentatoren verlangen jedoch nicht, dass auf eine Minimalsteuer zu verzichten
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Vollstreckungsrecht
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Regeste:
Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG. – Keine Legitimation des Gläubigers zur Beschwerde gegen eine Verfügung des Betreibungsamtes, womit dem Gesuch des Schuldners um Nichtbekanntgabe einer
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Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
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ise unter Verwandten und Freunden sind – wie bereits erwähnt – anders zu werten als Preise unter reinen Geschäftspartnern. Allein mit dem Hinweis, dass man vorliegend für das Jahr 1992 unter Zuhilfenahme
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Art. 74 Abs. 3 VZV
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die Einhaltung der diversen Vorschriften nicht gewährleistet werden kann. Ein Autohandel in einer reinen Wohnzone würde von der zuständigen kantonalen Behörde jedenfalls unter keinen Umständen bewilligt
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Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
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9'488.–
Fr. 1'912.–
Erwerbseinkommen
Fr. 110'000.–
Fr. 110'000.–
Fr. 0.–
Reineinkommen
Fr. 121'400.–
Fr. 119'488.–
Fr. 1'912.–
in %
100 %
98,425 %
1,575 %
S
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Bestimmung des Verlustvortrages/Verrechnung in Folgeperiode
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Basis für die Festsetzung des Verlustvortrages bildet das Reineinkommen. Die Sozialabzüge werden nicht einbezogen, da kein Anspruch auf vollständige Ausschöpfung der Sozialabzüge besteht.
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Formelle Anforderungen an die Vereinsbuchhaltung oder andere Aufzeichnungen
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Vereine gemäss OR 957 ff sind zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet. Für sie gelten die allgemeinen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gemäss § 125 f. StG, namentlich die Pflicht zur Ein
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Einwilligung der steuerpflichtigen Person
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auch eine Einwilligung, dass seine Steuerdaten (z.B. steuerpflichtiges Einkommen und Vermögen; Reineinkommen und Reinvermögen; Inkassostand) bekannt gegeben werden dürfen. Ausserkantonalen Stellen dürfen