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öffentlichen Transportsystem aus. Dieses zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der
154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung)
Kanton Zug 154.211 Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung) Vom 12. Dezember 1994 (Stand 2. Juli 2022) Der Regierungsrat des Kantons Zug, g
154.26 - Regierungsratsbeschluss über die Ausrichtung einer Teuerungszulage an das Staatspersonal
Kanton Zug 154.26 Regierungsratsbeschluss über die Ausrichtung einer Teuerungszulage an das Staatspersonal Vom 19. Oktober 2022 (Stand 1. Januar 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §
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öffentlichen Transportsystem aus. Dieses zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der
721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
Kanton Zug 721.53 Submissionsverordnung (SubV) Vom 20. September 2005 (Stand 10. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Submissionsgesetzes vom 2. Juni 20051), beschliesst:
721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
Kanton Zug 721.52 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) Vom 15. November 2019 (Stand 1. März 2024) Das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (I
942.461 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS)
Kanton Zug 942.461 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS) Vom 9. Mai 2023 (Stand 1. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, g
154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
ausserhalb des Arbeitsplatzes wird der tatsächliche Zeitaufwand als Arbeitszeit angerechnet. 2 Die Reisezeit zwischen Arbeitsplatz und Einsatzort gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. 3 Für Mitarbeitende, die
1021.030 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte
Kanton Zug 1021.030 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte Vom 11. April 2024 (Stand 21. Juni 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs
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öffentlichen Transportsystem aus. Dieses zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der

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