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861.4 - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
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ausserhalb des Arbeitsplatzes wird der tatsächliche Zeitaufwand als Arbeitszeit angerechnet. 2 Die Reisezeit zwischen Arbeitsplatz und Einsatzort gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. 3 Für Mitarbeitende, die