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Eine kluge Reise durch Zug
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Lux entspannt einen Film schauen und im nahe gelegenen Benjarong den Tag mit einer kulinarischen Reise nach Thailand ausklingen lassen.»
Wichtige Infos mit QR-Code Alle Texte sind ausserdem auch ins
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2319.2 - Antwort des Regierungsrates
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Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf das übrige Bahnangebot zur Folge. Die wenigen Minuten Reisezeitgewinn wären im Verhältnis zur Gesamtreisezeit nach Milano für Kundinnen und Kunden unbedeutend. Umgekehrt durchfährt. Es ist zu beurteilen, wie viele Rei- sende von welcher Reduktion der individuellen Reisezeit profitieren könnten. Es können auch Einsparungen beim Fahrzeug- und Personalaufwand ins Gewicht es zusätzliche Mit- tel. Diese werden durch den Bund, die Kantone, die Bahnunternehmen und die Reisenden fi- nanziert. Der FABI-Beschluss schafft die Voraussetzungen, um das Bahnangebot der wachsenden
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Reglement über die Entschädigung für besondere Aufgaben von Lehrpersonen der Mittelschulen sowie der Berufsfachschulen und des Brückenangebots (Entschädigung besondere Aufgaben Lehrpersonen)
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Ansprüche für Verpflegung, Übernachtung und Skipass, nicht jedoch die Reisespesen, abgegolten. Die Reisespesen werden nach Massgabe der Ansätze der §§ 5 und 6 der Entschädigungsverord nung1) vergütet. 2 Die Franken (Präsidentin bzw. Präsident, Projektleiterin bzw. Projektleiter 105 Franken) zuzüglich Reisespesen nach Massgabe der Ansätze der §§ 5 und 6 der Entschädigungsverordnung2) bei auswärtigem Tagungsort
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Verordnung zum Steuergesetz
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Kanton Zug 632.11 Verordnung zum Steuergesetz Vom 30. Januar 2001 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 7 Abs. 4, 14 Abs. 3, 20 Abs. 2, 54 Abs. 4, 156, 158 Abs. 1 u
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Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis
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zurückbehalten werden. 2 Soweit der Lohnrückbehalt nicht als Ersatz für Vermittlungsgebühren und Reisekosten vorgenommen wurde, gilt er als Sicherheit für Forderungen der oder des Arbeitgebenden und ist nach
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Verordnung zum Schulgesetz
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Kanton Zug 412.111 Verordnung zum Schulgesetz * Vom 7. Juli 1992 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September 19901), beschliesst: 1. Al
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Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.24 Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 26. Juni 2009 (Stand 1. August 2009) Die Schulkommission der Fachmittelschule Zug, gestützt auf § 4 Abs. 4 Bst. c des Gesetzes über d
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Reglement über die Weiter- oder Zusatzbildung sowie den Studienurlaub des Staatspersonals
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Kanton Zug 154.215 Reglement über die Weiter- oder Zusatzbildung sowie den Studienurlaub des Staatspersonals Vom 17. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§
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Entschädigung für Experten- und Referententätigkeit in der Berufsbildung
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Kanton Zug 413.123 Entschädigung für Experten- und Referententätigkeit in der Berufsbildung Vom 31. Oktober 2006 (Stand 1. Januar 2007) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 11 des Gesetze
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
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Kanton Zug 412.111 Verordnung zum Schulgesetz * Vom 7. Juli 1992 (Stand 1. August 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September 19901), beschliesst: 1. Al