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1 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) Die Kantone gestützt auf  Art. 48 und Art. 106 sowie Art. 191 b Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (
632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
Kanton Zug 632.11 Verordnung zum Steuergesetz Vom 30. Januar 2001 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 7 Abs. 4, 14 Abs. 3, 20 Abs. 2, 54 Abs. 4, 156, 158 Abs. 1 u
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
Kanton Zug 412.111 Verordnung zum Schulgesetz * (Schulverordnung; SchulV) Vom 7. Juli 1992 (Stand 1. Oktober 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September
632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
Kanton Zug 632.11 Verordnung zum Steuergesetz Vom 30. Januar 2001 (Stand 1. Januar 2022) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 7 Abs. 4, 14 Abs. 3, 20 Abs. 2, 54 Abs. 4, 156, 158 Abs. 1 u
1809.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
erhält zur Zeit einen Betrag von 250'000 Franken für den Betrieb einer Tourismusanlaufstelle im Reisezentrum im Bahnhof Zug und die Durchführung eines Basismarketings für Angebote in der Tourismusregion zur Verfügung stehen. Auch im öffentlichen Verkehr zum Zugerberg steht damit einem hindernisfreien Reisen nichts mehr im Weg. Das Bundesamt für Verkehr geht in seiner Zusicherungsverfügung (IVB 201029) vom
1842.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Inbetriebnahme Gotthard-Basistunnel) benötigt und kann deshalb nicht für Abstellungen von Reisezugskompositionen genutzt werden. Zudem soll in Rotkreuz auch eine grössere Güterumschlaganlage realisiert hoher Priorität und erreicht so konkurrenz- fähige Reisezeiten. Es werden durchschnittliche Reisegeschwindigkeiten von 23 km/h ange- strebt, was einer Verbesserung gegenüber heute um 10% entspricht. Der auf Eigentrassee, ausgebaut. Dieses zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit sowie Wirtschaftlichkeit aus und hilft mit, die zukünftigen Verkehrszunahmen auf dem Zuger
1971.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die von und nach den Unterwegsstationen zwischen Zug und Rotkreuz reisen, mit Ziel und Quelle der Reise im Luzerner Rontal zehnmal grösser ist als derjenige mit Ziel und Quelle im Freiamt. Aus Marktsicht Wunschziele verteilen: Rund 700 Reisende aus und nach dem Freiamt wählen in Rotkreuz den Korridor nach Luzern, rund 640 Reisende denjenigen nach Zug und etwa 500 Reisende fahren von und nach Rot- kreuz zudem gewisse bahn- geografische Kenntnisse. Betroffen wären nicht nur die Reisenden aus dem Freiamt, sondern auch alle Reisenden Richtung Rontal. Diese müssten beim Einsteigen zwischen Baar und Rot- kreuz
1930.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verstärkt. Die Fahr- zeiten mit der S24 sind gegenüber der Interregio-Verbindung konkurrenzfähig und die Reise wird durch das moderne Rollmaterial komfortabler als mit der heutigen S21. Der Ausbau der S24 ist
2637.2b - Beilage: Auszug aus dem Richtplantext
Auszug aus dem Richtplantext:  Priorisierung bei der Verkehrsinfrastruktur des motorisierten Individualverkehrs sowie beim öffentlichen Verkehr: G 1.3.3 Der Kanton baut seine Verkehrsinfrastruktur pl
2680.2 - Antwort des Regierungsrats
Verhütung von Folter in einem eigens dafür gecharterten Sonderflug nach Norwegen z u- rückgeführt. Die Reise verlief ruhig und ohne Zwischenfälle. 2. Beantwortung der Fragen 1. Wie beurteilt der Regierungsrat

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