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Wettbewerbsrecht
Regeste: Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG – Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand vo
Denkmalschutz
Regeste: § 25 DMSG – Die Voraussetzungen des sehr hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Werts des  Denkmals sind nicht erfüllt, wenn nur ein kleiner Teil eines Gebäudes an si
Art. 275 SchKG
Regeste: – Arrestort. Für die Bestimmung des Arrestortes wird wie zur Festlegung des Pfändungsortes an die Belegenheit der Vermögensobjekte angeknüpft. Nicht in einem Wertpapier verurkundete Forder
Art. 697b OR
mässig einschätzte. Diese Auffassung teilt die R. AG und hält in ihrem Bericht fest, dass die Reisekosten angesichts der angespannten Vermögenslage der ZB AG besonders hoch erscheinen. 4.4 Nach dem Gesagten auch der ZB AG und ZB GmbH hatte. Insbesondere hatte er auch Kenntnis von den hohen Auslagen für Reisen und mithin von den durch B. – vor dem Zerwürfnis ein enger Freund des Gesuchstellers – generierten hatte jedenfalls auch Kenntnis von der Reisetätigkeit von B. in den Jahren 2012 und 2013. Diverse Reisen buchte der Gesuchsteller sogar selber und nahm daran teil. 4.3.4 Im Übrigen bestätigt der vom
Bau- und Planungsrecht
Regeste: § 32c Abs. 2 PBG - Einigungsgespräche oder Einigungsverhandlungen sind nicht erforderlich, um von einer «Nichteinigung» als Voraussetzung für die Enteignung zu sprechen. Es genügt, wenn ein
Art. 8 Abs. 1 lit. c und f AVIG; Art. 21 Abs. 1 AVIV; Art. 27 ATSG
Regeste: – Der Anspruch auf  Arbeitslosenentschädigung setzt unter anderem auch voraus, dass die/der Versicherte in der Schweiz wohnt. Der Begriff des «Wohnens in der Schweiz» gemäss Art. 8 Abs. 1
Art. 278 SchKG
(sämtliche Rechte an den im Eigentum des Arrestschuldners stehenden 1'199 Namenaktien). 2.3 Hans Reiser (a.a.O., Art. 278 N 24), der dem gewöhnlichen Drittschuldner die Einsprachelegitimation abspricht
Art. 3 lit. d und 2 UWG
Regeste: – Art. 3 lit. d und 2 UWG statuieren kein generelles Verbot der Nachahmung. Stehen keine patent-, urheber- oder modellrechtlichen Schutzansprüche entgegen, ist die  Nachahmung fremder Erz
Sozialversicherung
Regeste: Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR – Die  Unterstellung eines Betriebes unter den  AVE GAV FAR bedeutet, dass grundsätzlich dessen ganzes Personal ebenfalls den Bestimmungen des AVE GAV FAR unte
Rechtspflege
hat zwar in BGE 136 II 132 nach der eidgenössischen Volksabstimmung über biometrische Pässe und Reisedokumente vom 17. Mai 2009 entschieden: Ein sehr knappes Abstimmungsresultat sei gleich zu behandeln wie

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