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Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB
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Regeste:
– Trägt die unterhaltsberechtigte Partei selber vor, dass bei überdurchschnittlich hohem Einkommen sparsam gelebt wurde, ist die Anwendung der sog. einstufig-konkreten Methode zur Unterh
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Art. 66 a ff. StGB
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Regeste:
Landesverweisgung; sog. unechte HärtefallprüfungAus den Erwägungen:
3.1 Auch mit Bezug auf die persönlichen und familiären Verhältnisse von X. ist vorab auf die vorstehenden Erwägungen (
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Grundstückgewinnsteuer: Steueraufschub bei gemischten Schenkungen
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Regeste:
§ 168 StG – Die Grundstückgewinnsteuer wird nach Massgabe des kantonalen Steuergesetzes durch die Gemeinden erhoben. Es verbleibt ihnen kein Raum, wesentliche Elemente wie Steuerpflicht,
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Art. 51 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 29 AVIG und 15 Abs. 1 AVIG
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Regeste:
– Abgrenzung Insolvenzentschädigung und Arbeitslosenentschädigung . Es besteht kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet bzw. die Person freig
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Aus der Praxis der Datenschutzstelle
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
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Nachbarrecht
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Regeste:
Art. 684 und 688 ZGB sowie § 111a Abs. 1 EG ZGB – , hochstämmiger Baum
Zur Frage, ob ein Baum als hochstämmiger Baum im Sinne von § 111a Abs. 1 EG ZGB gilt, kann auf die Pflanzenlisten
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Art. 12 Abs. 1 MSchG
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für Werbedienstleistungen, Versicherungen, Geldgeschäfte, Transportwesen und das Veranstalten von Reisen als auch für Getränke sowie Tabak und Streichhölzer markenmässig gebrauchen zu können. Wenn die Beklagte Schliesslich trägt die Beklagte vor, Transportdienstleistungen für Waren aus Mexiko zu erbringen und Reisen zu veranstalten, womit ein Markengebrauch in der Klasse 39 vorliege (act. 7 S. 9 f.). Welche Die
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Art. 5 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 9 BV, § 190 Abs. 1 lit. a StG
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Regeste:
Art. 5 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 9 BV – Prüfungen der Voraussetzungen des Vertrauensschutz es bei einer Bestätigung durch den Sekretär einer Grundstückgewinnsteuer -Kommission (Erw. 4). § 190
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Grundsätzliche Stellungnahmen
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
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Strafrechtspflege
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Regeste:
Landesverweisgung; sog. unechte HärtefallprüfungAus den Erwägungen:
3.1 Auch mit Bezug auf die persönlichen und familiären Verhältnisse von X. ist vorab auf die vorstehenden Erwägungen (