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2122.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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alle von ihr verursachten Haft- und Reisekosten (z.B. Flugticket, Auslagen der Begleitung) sowie Aufwendungen zur allfälligen Be- schaffung heimatlicher Reisedokumente aufzukommen. Der Bund beteiligt sich Tagen (Art. 73 AuG), die Ausschaffungshaft wegen fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung der Reisepapiere (Art. 77 AuG) und die Durchsetzungshaft (Art. 78 AuG). Neu enthält das AuG zahlreiche Formvorschriften
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2050.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2050.4 Laufnummer 13985 Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Planung von Neubauten für die Verwaltung und Gerichte des Kantons Zug und die Zugerland Verkehrsbetrieb
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1463.1 - Antwort des Regierungsrates
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verlangen dürfen. Es sind dies im Wesentlichen Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten bei Schul- reisen und Klassenlagern, Kosten für die Mittagsverpflegung, Kosten für den Schul- bus, soweit es sich nicht
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1395.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Personen, die gemäss dem Z.U.G.1) Anspruch auf Hilfe in Notfällen haben, die sich auf der Durch- reise befinden oder sich illegal im Kanton aufhalten. 4 (neu) Die eigenen Mittel und die Leistungsansprüche
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1395.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Personen, die gemäss dem Z.U.G.1) Anspruch auf Hilfe in Notfällen haben, die sich auf der Durch- reise befinden oder sich illegal im Kanton aufhalten. 4 (neu) Die eigenen Mittel und die Leistungsansprüche
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1395.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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Personen, die gemäss dem Z.U.G.1) Anspruch auf Hilfe in Notfällen haben, die sich auf der Durch- reise befinden oder sich illegal im Kanton aufhalten. 4 (neu) Die eigenen Mittel und die Leistungsansprüche
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2335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aufgrund der Notlösungen beachtlich (Zwischenstunden vor und nach der Lektion bei den Loretohallen bzw. Reise mit dem öV nach Unterägeri und zurück sowie 20 Min. Fussmarsch pro Weg für die Schüler/innen). 2.1 ge- wünscht - nicht getrennt werden. Das Umteilungskriterium Schulwegdauer beruht auf den An- reisezeiten mit dem öffentlichen Verkehr, ergänzt um das Kriterium des Langsamverkehrs. Das heisst, dass S
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2325.2 - Antwort des Regierungsrates
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Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf das übrige Bahnangebot zur Folge. Die wenigen Minuten Reisezeitgewinn wären im Verhältnis zur Gesamtreisezeit nach Milano für Kundinnen und Kunden unbedeutend. Umgekehrt durchfährt. Es ist zu beurteilen, wie viele Rei- sende von welcher Reduktion der individuellen Reisezeit profitieren könnten. Es können auch Einsparungen beim Fahrzeug- und Personalaufwand ins Gewicht es zusätzliche Mit- tel. Diese werden durch den Bund, die Kantone, die Bahnunternehmen und die Reisenden fi- nanziert. Der FABI-Beschluss schafft die Voraussetzungen, um das Bahnangebot der wachsenden
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1178.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1178.2 (Laufnummer 11458) INTERPELLATION VON ALOIS GÖSSI BETREFFEND ENTLASTUNGSPROGRAMM SPARPAKET DES BUNDES UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DEN KANTON ZUG UND SEINE GEMEINDEN (VORLA
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1395.2 - Antrag des Regierungsrates
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Personen, die gemäss dem Z.U.G.1) Anspruch auf Hilfe in Notfällen haben, die sich auf der Durch- reise befinden oder sich illegal im Kanton aufhalten. 4 (neu) Die eigenen Mittel und die Leistungsansprüche