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2122.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
alle von ihr verursachten Haft- und Reisekosten (z.B. Flugticket, Auslagen der Begleitung) sowie Aufwendungen zur allfälligen Be- schaffung heimatlicher Reisedokumente aufzukommen. Der Bund beteiligt sich Tagen (Art. 73 AuG), die Ausschaffungshaft wegen fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung der Reisepapiere (Art. 77 AuG) und die Durchsetzungshaft (Art. 78 AuG). Neu enthält das AuG zahlreiche Formvorschriften
2050.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2050.4 Laufnummer 13985 Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Planung von Neubauten für die Verwaltung und Gerichte des Kantons Zug und die Zugerland Verkehrsbetrieb
1463.1 - Antwort des Regierungsrates
verlangen dürfen. Es sind dies im Wesentlichen Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten bei Schul- reisen und Klassenlagern, Kosten für die Mittagsverpflegung, Kosten für den Schul- bus, soweit es sich nicht
1395.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
Personen, die gemäss dem Z.U.G.1) Anspruch auf Hilfe in Notfällen haben, die sich auf der Durch- reise befinden oder sich illegal im Kanton aufhalten. 4 (neu) Die eigenen Mittel und die Leistungsansprüche
1395.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Personen, die gemäss dem Z.U.G.1) Anspruch auf Hilfe in Notfällen haben, die sich auf der Durch- reise befinden oder sich illegal im Kanton aufhalten. 4 (neu) Die eigenen Mittel und die Leistungsansprüche
1395.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
Personen, die gemäss dem Z.U.G.1) Anspruch auf Hilfe in Notfällen haben, die sich auf der Durch- reise befinden oder sich illegal im Kanton aufhalten. 4 (neu) Die eigenen Mittel und die Leistungsansprüche
2335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
aufgrund der Notlösungen beachtlich (Zwischenstunden vor und nach der Lektion bei den Loretohallen bzw. Reise mit dem öV nach Unterägeri und zurück sowie 20 Min. Fussmarsch pro Weg für die Schüler/innen). 2.1 ge- wünscht - nicht getrennt werden. Das Umteilungskriterium Schulwegdauer beruht auf den An- reisezeiten mit dem öffentlichen Verkehr, ergänzt um das Kriterium des Langsamverkehrs. Das heisst, dass S
2325.2 - Antwort des Regierungsrates
Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf das übrige Bahnangebot zur Folge. Die wenigen Minuten Reisezeitgewinn wären im Verhältnis zur Gesamtreisezeit nach Milano für Kundinnen und Kunden unbedeutend. Umgekehrt durchfährt. Es ist zu beurteilen, wie viele Rei- sende von welcher Reduktion der individuellen Reisezeit profitieren könnten. Es können auch Einsparungen beim Fahrzeug- und Personalaufwand ins Gewicht es zusätzliche Mit- tel. Diese werden durch den Bund, die Kantone, die Bahnunternehmen und die Reisenden fi- nanziert. Der FABI-Beschluss schafft die Voraussetzungen, um das Bahnangebot der wachsenden
1178.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1178.2 (Laufnummer 11458) INTERPELLATION VON ALOIS GÖSSI BETREFFEND ENTLASTUNGSPROGRAMM SPARPAKET DES BUNDES UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DEN KANTON ZUG UND SEINE GEMEINDEN (VORLA
1395.2 - Antrag des Regierungsrates
Personen, die gemäss dem Z.U.G.1) Anspruch auf Hilfe in Notfällen haben, die sich auf der Durch- reise befinden oder sich illegal im Kanton aufhalten. 4 (neu) Die eigenen Mittel und die Leistungsansprüche

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