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2309.0 - gedruckter Bericht
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Umgehende Einreichung der Gesuche um Vollzugsunter- stützung zwecks Beschaffung der notwendigen Reisepapiere Ausreisepflichtige Ausländer/innen, Bundesamt für Migration Gesuch innert 5 Arbeitstagen nach die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) – Bundesgesetz vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden (SR 943.1) – § 44 des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Regierungsrates und der
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1171.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Reisezeit zwischen den Zentren von Hünenberg und Zug in der stauanfälligen Hauptverkehrszeit knapp unter die Hälfte der heutigen Reisezeit fallen. 10 1171.1 - 11286 1171.1 - 11286 11 Reisezeiten Hünenberg da die Reisenden auf den Zulaufstrecken nach Zug die Staus auf den Strassen mit der Stadtbahn umfahren können. So wird mit Inbetriebnahme des Konzepts „Bahn und Bus aus einem Guss“ die Reisezeit des öf der Bahn nicht übereinstimmen, was an den Bahnhöfen immer wieder längere Wartezeiten ergibt. Für Reisende führt 1171.1 - 11286 5 dies zu einem schwer merkbaren Fahrplan. Die Forderung nach optimalen Tr
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Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
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Sprachaufenthalte, Schul und Klassenlager, Arbeits und Projektwochen sowie Schul und Studien reisen fest. 3 Die Schulkommission beantragt a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes
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Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsamer Durchführung der Grund-, Kader- und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
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Getränke) und Unterkunft am Ausbildungsstandort. Dem hauptamtli- chen Lehrpersonal werden die Reisekosten und Inkonvenienzen durch seine Anstellungskantone entschädigt. 2 Für nebenamtliches Lehrpersonal
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Verordnung über die Gebühren und die Entschädigung für Liegenschaftsschätzungen
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Infrastrukturkosten, wie Büroentschädigung, Pau- schalbeiträge, Grundbuch- und Vermessungsauszüge, Reisespesen usw. sind besonders zu vergüten. * 1) BGS 211.1 2) BGS 721.11 3) BGS 215.14 GS 20, 481 1 215.142
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Verordnung über die Fachmittelschule
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Sprachaufenthalte, Schul und Klassenlager, Arbeits und Projektwochen sowie Schul und Studien reisen fest. 3 Die Schulkommission beantragt a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes;
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Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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sowie den pensionierten Mitarbei terinnen und Mitarbeitern können verbilligte Reisechecks der Schweizeri schen Reisekasse abgegeben werden. Der Regierungsrat setzt den Arbeitge berbeitrag fest. Die
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Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht (EG OR)
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Kanton Zug 216.1 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht (EG OR) Vom 28. August 2003 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung von Art. 52 der Einführungs
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Verordnung über die Kantonsschule
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Sprachaufenthalte, Schul und Klassenlager, Arbeits und Projektwochen sowie Schul und Studien reisen fest. 3 Die Schulkommission beantragt a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes
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Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung)
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Dringlichkeit, besondere Umstände: Reisezeit wird zusätz- lich zur Wegpauschale zum halben Stundenansatz entschädigt g) Wegpauschale (deckt Reisezeit und Reisespesen ab, unter Berechnung der Distanz mittels