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414.111 - Verordnung über die Kantonsschule Zug
Sprachaufenthalte, Schul- und Klassenlager, Arbeits- und Projektwochen sowie Schul- und Studien- reisen fest. 3 Die Schulkommission beantragt a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes
414.112 - Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
Sprachaufenthalte, Schul- und Klassenlager, Arbeits- und Projektwochen sowie Schul- und Studien- reisen fest. 3 Die Schulkommission beantragt a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes
414.19 - Verordnung über die Fachmittelschule
Sprachaufenthalte, Schul- und Klassenlager, Arbeits- und Projektwochen sowie Schul- und Studien- reisen fest. 3 Die Schulkommission beantragt a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes;
531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
Hauptmahlzeiten und Unterkunft am Ausbildungsstandort. Dem hauptamtlichen Lehrpersonal werden die Reisekosten und Inkonvenienzen durch seine Anstellungskanto- ne entschädigt. * 2 Für nebenamtliches Lehrpersonal
1813.2 - Antwort des Regierungsrates
Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Ausreise sind grundsätzlich das Vorhandensein gültiger Reisepapiere im Einzelfall sowie Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten, welche einen zwangsweisen Botschaftsvorführungen und Sprachexperti- sen statt. Die Ausreise findet statt, sobald die gültigen Reisepapiere vorliegen. Mit zurzeit über 40 ausländischen Staaten hat der Bund Rückübernahmeabkommen abgeschlossen
1820.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1820.1 Laufnummer 13088 Kantonsratsbeschluss betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung 2008 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 5. Mai 2009 Sehr geehrter
2030.2 - Antwort des Regierungsrates
Ausschaf- fungs- oder Durchsetzungshaft) genommen und in ihre Herkunftsländer zurückgeschafft. Aus- reisepflichtige Personen aus Ländern, welche mit der Schweiz kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen oder ein
1900.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wird mässig genutzt. Im Jahr 2009 haben 2'195 Personen den Nachtexpress in Anspruch genommen. Die Reisenden bezahlen einen Zuschlag von 5 Franken für die Zonen 10/20 und 10 Franken bis in die Zone 30. Dank
2050.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Partnerbetriebe der ZVB, Zuger Bergbahn, Zugersee Schifffahrt, Ägerisee Schifffahrt und Zu- gerland Reisen (selbstständige Unternehmungen) sind in diese Bereiche integriert. Neben ihrem eigentlichen Tran
1936.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
den Zugersee AG, der Ägeriseeschifffahrt AG und ist 100 prozentige Muttergesellschaft der Zugerland Reisen AG (4.3 % des Umsatzes). Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Mitgliedern

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