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414.111 - Verordnung über die Kantonsschule Zug
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Sprachaufenthalte, Schul- und Klassenlager, Arbeits- und Projektwochen sowie Schul- und Studien- reisen fest. 3 Die Schulkommission beantragt a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes
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414.112 - Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
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Sprachaufenthalte, Schul- und Klassenlager, Arbeits- und Projektwochen sowie Schul- und Studien- reisen fest. 3 Die Schulkommission beantragt a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes
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414.19 - Verordnung über die Fachmittelschule
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Sprachaufenthalte, Schul- und Klassenlager, Arbeits- und Projektwochen sowie Schul- und Studien- reisen fest. 3 Die Schulkommission beantragt a) die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes;
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531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
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Hauptmahlzeiten und Unterkunft am Ausbildungsstandort. Dem hauptamtlichen Lehrpersonal werden die Reisekosten und Inkonvenienzen durch seine Anstellungskanto- ne entschädigt. * 2 Für nebenamtliches Lehrpersonal
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1813.2 - Antwort des Regierungsrates
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Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Ausreise sind grundsätzlich das Vorhandensein gültiger Reisepapiere im Einzelfall sowie Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten, welche einen zwangsweisen Botschaftsvorführungen und Sprachexperti- sen statt. Die Ausreise findet statt, sobald die gültigen Reisepapiere vorliegen. Mit zurzeit über 40 ausländischen Staaten hat der Bund Rückübernahmeabkommen abgeschlossen
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1820.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1820.1 Laufnummer 13088 Kantonsratsbeschluss betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung 2008 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 5. Mai 2009 Sehr geehrter
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2030.2 - Antwort des Regierungsrates
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Ausschaf- fungs- oder Durchsetzungshaft) genommen und in ihre Herkunftsländer zurückgeschafft. Aus- reisepflichtige Personen aus Ländern, welche mit der Schweiz kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen oder ein
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1900.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wird mässig genutzt. Im Jahr 2009 haben 2'195 Personen den Nachtexpress in Anspruch genommen. Die Reisenden bezahlen einen Zuschlag von 5 Franken für die Zonen 10/20 und 10 Franken bis in die Zone 30. Dank
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2050.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Partnerbetriebe der ZVB, Zuger Bergbahn, Zugersee Schifffahrt, Ägerisee Schifffahrt und Zu- gerland Reisen (selbstständige Unternehmungen) sind in diese Bereiche integriert. Neben ihrem eigentlichen Tran
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1936.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Zugersee AG, der Ägeriseeschifffahrt AG und ist 100 prozentige Muttergesellschaft der Zugerland Reisen AG (4.3 % des Umsatzes). Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Mitgliedern