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2569.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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etz) vom 1. September 1994 (BGS 154.21) Mitarbeitende, Lernende und Pensionierte dürfen heute Reisechecks mit einer Verbilligung von 20 Prozent beziehen. Je nach Zivilstand und Anzahl Kinder variiert der zu den einzelnen Bestimmungen Der gesamte KRB wird ersatzlos aufgehoben. Argumente Notwendige Reisekosten werden den IV-Bezügerinnen und -Bezügern sowie blinden und seh- behinderten Personen von der I Invalidenversicherung finanziert. Mit dieser Massnahme soll e i- ne Gleichbehandlung aller Reisenden gewährleistet werden, denn es handelt sich heute um e in sozialpolitisches Zeichen ohne Nutzen für den
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2555.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2555.2 Laufnummer 15093 Interpellation von Manuel Brandenberg und Markus Hürlimann betreffend Versachlichung der gegenwärtigen Flüchtlingsdiskussion (Vorlage Nr. 2555.1 - 15024) Antwort de
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2569.2 - Antrag des Regierungsrats (Synopse)
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und Mitarbeitern sowie den pensionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können verbilligte Reisechecks der Schweizerischen Reisekas- se abgegeben werden. Der Regierungsrat setzt den Arbeitgeberbeitrag
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2722.1a - Beilage
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heit wird über den ordentlichen Personalaufwand abgedeckt. 11. Reisechecks Aktive und pensionierte Mitarbeitende können bei der REKA Reisechecks mit einer Verbilligung von 20 % beziehen. Verheiratete erhalten
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1626.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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heutigen, unbefriedigenden Situation im entlasteten Bereich gerechnet. Reisezeit und Stau werden reduziert. Die Reisezeitverbesserungen treten bei der Umfahrung Unterägeri vor allem aufgrund der höheren Knoten auf. Die Verlegung des Westportals in das Gebiet Eu wirkt sich positiv auf die Reduktion der Reisezeiten aus. Seite 5/14 1626.1 - 12593 Öffentlicher Verkehr (öV): Der Bau der Umfahrung Unterägeri bringt
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1680.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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in beson- deren Fällen weitergehende Sozialhilfe zu gewähren. Ausserdem müsse, solange die Aus- reisefrist noch läuft, Sozialhilfe nach den Asylansätzen erfolgen. Stellungnahme des Regierungsrats: Auch oder negativen Asylentscheid erhalten, sowie wie viele ausreisepflichtige Personen tatsächlich aus- reisen oder untertauchen. Zum anderen ist der Aufwand für die Nothilfe davon abhängig, wie Seite 12/12 1680
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1664.2 - Antwort des Regierungsrates
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38 1) Personen, die nach Nichteintretensentscheid (NEE) und nach erfolgreicher Beschaffung von Reisepapieren aus der Schweiz ausgeschafft wurden 2) Personen, die nach einem erfolglosen Asylverfahren in der maximal genützt. Schwierigkeiten ergeben sich allenfalls dort, wo Ausschaffungen wegen fehlender Reisepapiere oder nicht vorhandener Rückübernahmeabkommen scheitern. Namentlich Regierungen und diplomatische
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1689.1 - Gedruckter Bericht
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Obergericht des Kantons Zug Rechenschaftsbericht 2007 Obergericht des Kantons Zug Rechenschaftsbericht 2007 Das Obergericht an den Kantonsrat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren
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2417.2 - Antwort des Regierungsrats
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Tageszeiten auf ein- 2417.2 - 14763 Seite 5/5 zelnen Buskursen eine etwas kürzere Reisezeit hätten, wäre gering. Die meisten Reisenden , würden deshalb weiterhin mit der Stadtbahn reisen. 5. Wäre der Regierungsrat entstehen auch mit dieser Variante Mehrkosten für die Stadt Zug für Hal- testellenabfahrten. Für Reisende ab Steinhausen erscheint es dem Regierungsrat zumutbar, dass die Verdichtungskurse der Linie 6, der Linie 7 auf die Linie 6 sei vertretbar und es müssten sich nun neue Ge- wohnheiten bei den Reisenden einspielen. Die kurzfristig vorgeschlagene Anpassung der Bus- linie 7, gestützt auf wenige Beschwerden
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2559.1 - gedruckter Bericht
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Umgehende Einreichung der Gesuche um Vollzugsunter- stützung zwecks Beschaffung der notwendigen Reisepapiere Ausreisepflichtige Ausländer/innen, Staats- sekretariat für Migration Innert 5 Arbeitstagen nach die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) – Bundesgesetz vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden (SR 943.1) – Bundesgesetz vom 17. Dezember 2010 über das Bergführer- wesen und Anbieten weiterer