Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

1733 Inhalte gefunden
Staats- und Verwaltungsrecht
die folgenden Auslagen für Weiterbildung und Umschulung von B.C. auf: IAC Zürich Fr. 5'630.–, Reisekosten Zug Zürich (32x) Fr. 883.– und Verpflegung (28x) Fr. 420.–, insgesamt Fr. 6'933.–. Am 12. Juni
Art. 9 BV, Art. 44, 47 Abs. 1 und Abs. 3 lit. b, Art. 56 Abs. 1 AuG
Regeste: , - Der Anspruch auf Familiennachzug muss innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden. Kinder über zwölf Jahre müssen innerhalb von zwölf Monaten nachgezogen werden. Verfassungsmässige
Steuerrecht
die folgenden Auslagen für Weiterbildung und Umschulung von B.C. auf: IAC Zürich Fr. 5'630.–, Reisekosten Zug Zürich (32x) Fr. 883.– und Verpflegung (28x) Fr. 420.–, insgesamt Fr. 6'933.–. Am 12. Juni
Ausländerrecht und Bewilligungsgesetz
die Schweizerische Botschaft in Amman über Ihren Aufenthalt und teilen ihr folgende Angaben mit: Reiseplan sowie Kontaktadressen im Irak und in der Schweiz.» In Anbetracht der gesamten Umstände darf man Sicherheit ist nicht gewährleistet; das Risiko von Entführungen und Terroranschlägen ist hoch. (...) Von Reisen in den Irak wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet die teilautonome Region Kurdistan (Provinzen Dohuk Irak kann sich aber auch die Lage in Kurdistan ändern. Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Reisen nach Kurdistan sind unter Beachtung folgender Vorsichtsmassnahmen möglich: Die An- und Abreise erfolgt
Gerichtspraxis
dorsalen Supraspinatusrisses. Weil die Schulterbeschwerden der – ehemals als kaufm. Angestellte und Reiseleiterin tätigen, mittlerweile aber arbeitslosen – Versicherten in der Folge zunahmen, erfolgte am 29. (sämtliche Rechte an den im Eigentum des Arrestschuldners stehenden 1'199 Namenaktien). 2.3 Hans Reiser (a.a.O., Art. 278 N 24), der dem gewöhnlichen Drittschuldner die Einsprachelegitimation abspricht
Politische Rechte, Bürgerrecht und Polizei
Regeste: Art. 4 und 5 Konkordat Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, § 1 der kantonalen VO zum Konkordat – Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweis
Zivilrecht
mässig einschätzte. Diese Auffassung teilt die R. AG und hält in ihrem Bericht fest, dass die Reisekosten angesichts der angespannten Vermögenslage der ZB AG besonders hoch erscheinen. 4.4 Nach dem Gesagten auch der ZB AG und ZB GmbH hatte. Insbesondere hatte er auch Kenntnis von den hohen Auslagen für Reisen und mithin von den durch B. – vor dem Zerwürfnis ein enger Freund des Gesuchstellers – generierten hatte jedenfalls auch Kenntnis von der Reisetätigkeit von B. in den Jahren 2012 und 2013. Diverse Reisen buchte der Gesuchsteller sogar selber und nahm daran teil. 4.3.4 Im Übrigen bestätigt der vom
Ausländerrecht
Regeste: Art. 29 Abs. 2 BV, § 12 VRG, Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 lit. a AuG, In der antizipierten Beweiswürdigung kann keine Verletzung des rechtlichen Gehör
Staats- und Verwaltungsrecht
die Schweizerische Botschaft in Amman über Ihren Aufenthalt und teilen ihr folgende Angaben mit: Reiseplan sowie Kontaktadressen im Irak und in der Schweiz.» In Anbetracht der gesamten Umstände darf man Sicherheit ist nicht gewährleistet; das Risiko von Entführungen und Terroranschlägen ist hoch. (...) Von Reisen in den Irak wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet die teilautonome Region Kurdistan (Provinzen Dohuk Irak kann sich aber auch die Lage in Kurdistan ändern. Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Reisen nach Kurdistan sind unter Beachtung folgender Vorsichtsmassnahmen möglich: Die An- und Abreise erfolgt
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt wurde. Dass ein zusätzlicher gefälschter irakischer Reisepass aufgetaucht sei, nachdem das Verfahren 1A 2015 240 bereits abgeschlossen gewesen sei, fördere den

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch