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Of-Reise_8
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Of-Reise_11
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Of-Reise_13
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Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz)
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Vergütung ihrer Barauslagen sowie auf die gleiche Spesenentschädigung wie das Staatspersonal. Reisekosten innerhalb des Kantons werden jedoch nicht ver- gütet. * 2 Die Spesenvergütung für die Mitglieder
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3056.1 - Antwort des Regierungsrats
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Ein- reise bei den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) deutlich über 50 Prozent, teilweise über 70 Prozent bis gar über 80 Prozent beträgt. Dieser Anteil dürfte nach der Ein- reise noch
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3207.2 - Antwort des Regierungsrats
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%): 1 106 400 Franken Darlehen und 5 494 090 Franken à fonds perdu Beiträge; - 35 für die Branche Reise (5,95 %): 2 857 100 Franken Darlehen und 13 122 779 Fran- ken à fonds perdu Beiträge. Bei diesen Zahlen
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154.25 - Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz)
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Vergütung ihrer Barauslagen sowie auf die gleiche Spesenentschädigung wie das Staatspersonal. Reisekosten innerhalb des Kantons werden jedoch nicht ver- gütet. * 2 Die Spesenvergütung für die Mitglieder
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154.25 - Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz)
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Vergütung ihrer Barauslagen sowie auf die gleiche Spesenentschädigung wie das Staatspersonal. Reisekosten innerhalb des Kantons werden jedoch nicht ver- gütet. * 2 Die Spesenvergütung für die Mitglieder
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Gerichtspraxis
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er doch daraus Rechte im Sinne eines Absehens von Einstellungstagen ableiten. Was im Weiteren die Reise nach Italien betrifft, war der Beschwerdeführer nach eigenen Angaben bereits am 31. März 2016 wieder hektische Zeit gehabt, da er am 30. März 2016 für ein Vorstellungsgespräch nach Caraglio, Italien, habe reisen müssen. Am 31. März 2016 habe dann das Gespräch stattgefunden; noch gleichentags sei er wieder nach