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632.1 - Steuergesetz
Kanton Zug 632.1 Steuergesetz Vom 25. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 15 und § 74 der Kantonsverfassung1), * beschliesst: § 1 Steuerarten 1 Der Kanton, d
512.26 - Verordnung über den Kostenersatz für polizeiliche Leistungen
Kanton Zug 512.26 Verordnung über den Kostenersatz für polizeiliche Leistungen Vom 11. Dezember 2007 (Stand 1. Januar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kanto
641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
insbesondere für Bekanntmachungen, Prüfungen, Expertisen, Überset- zungen, Gutachten aller Art sowie Reisespesen und dergleichen, deren Ersatz in jedem Falle nebst den Gebühren verlangt werden kann. Für Amts
416.211 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
Punkten gerechnet. 4b. * Ausbildungskosten – Lebenshaltungskosten: a) * Für die ausgewiesenen Reisekosten wird pro Fr. 300.– 1 Plus- punkt gerechnet (maximal 6 Punkte). Für eine auswärtige Mit- tagsverpflegung
711.31-17-1.de.pdf
öffentlichen Transportsystem aus. Dieses zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Kanton Zug 171.1 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden * (Gemeindegesetz, GG) Vom 4. September 1980 (Stand 1. September 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41
711.31-18-1.de.pdf
öffentlichen Transportsystem aus. Dieses zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der
632.1 - Steuergesetz
Kanton Zug 632.1 Steuergesetz Vom 25. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2021) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 15 und § 74 der Kantonsverfassung1), * beschliesst: § 1 Steuerarten 1 Der Kanton, d
154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
des Arbeitsplatzes wird der tatsächliche Zeitaufwand als Arbeitszeit angerechnet. 3 154.214 2 Die Reisezeit zwischen Arbeitsplatz und Einsatzort gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. 3 Für Mitarbeitende, die
632.1 - Steuergesetz
Kanton Zug 632.1 Steuergesetz Vom 25. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2021) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 15 und § 74 der Kantonsverfassung1), * beschliesst: § 1 Steuerarten 1 Der Kanton, d

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