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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
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des Arbeitsplatzes wird der tatsächliche Zeitaufwand als Arbeitszeit angerechnet. 3 154.214 2 Die Reisezeit zwischen Arbeitsplatz und Einsatzort gilt grundsätzlich als Arbeitszeit. 3 Für Mitarbeitende, die
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öffentlichen Transportsystem aus. Dieses zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der
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332.313 - Reglement der Rekurskommission der Justizvollzugsanstalt Bostadel (Reglement Rekurskommission JVA Bostadel)
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Kanton Zug 332.313 Reglement der Rekurskommission der Justizvollzugsanstalt Bostadel (Reglement Rekurskommission JVA Bostadel) Vom 8. Juni 2021 (Stand 1. Dezember 2021) Die Rekurskommission der JVA Bo
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öffentlichen Transportsystem aus. Dieses zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der
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öffentlichen Transportsystem aus. Dieses zeichnet sich durch eine hohe Qualität, Zuverlässigkeit, Reisegeschwindigkeit und Wirtschaftlichkeit aus. Der Kanton stimmt Betrieb und Infrastruktur aufeinander ab. Der
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612.19 - Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022 (COVID-19-Härtefallverordnung 2022)
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len, insbesondere Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Hotellerie, Fitness und Sport, Event, Reisen sowie Schausteller. 2 Die Härtefallmassnahmen werden subsidiär und ergänzend zu den anderen Massnahmen
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1712.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 1712.1 Laufnummer 12814 Motion der Alternativen Fraktion und der SP-Fraktion betreffend Änderung des Wahlgesetzes vom 28. Juli 2008 Die Alternative Fraktion und die SP-Fraktion haben am 28
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1766.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Thalwil verzichtet wird. Zudem führt die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (GBT) zu kürzeren Reisezeiten Richtung Süden. Aus fahrplantechni- schen Gründen sieht ZEB relevante Infrastrukturvorhaben im Minuten erreichbar. Der ZBT II würde in Kombination mit dem Tiefbahnhof Luzern eine Verkürzung der Reisezeit um 30 % möglich machen. Die Fahrt von Luzern nach Zürich dauerte dann noch 33 Minuten. Die Ansc alle denkbaren Anschlüsse Umsteigezeiten von weniger als 15 Minuten. Dank der konkurrenzlos kurzen Reisezeit und den in der Zentral- schweiz überdurchschnittlich wachsenden Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzahlen
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1766.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Kantons und nicht ein Kapazitätsausbau zwischen Zug und Zürich. Auch die anvisierte Verkürzung der Reisezeit von 20 auf 16 Minuten rechtfertige ein so grosses finanzielles Engagement nicht. Die Mehrheit der
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1805.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Vorlage Nr. 1805.4 Laufnummer 13102 Änderung des Steuergesetzes – Entlastung des Mittelstandes Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit vom 18. Mai 2009 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte D