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Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
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vor dem Verlassen des Standes zu markieren. * 3 Bei Nachsuchen auf beschossene Säugetiere ist das Resultat der Nachsu che auf eine entsprechende Schussmeldekarte einzutragen. * § 22 Irrtumsabschüsse 1 Wer Beendigung der Jagd dem Amt für Wald und Wild eine korrekt ausgefüllte Abschussstatistik über das Resultat der Federwildbejagung abzuliefern. * 2 Wer gemahnt werden muss, hat eine Gebühr von Fr. 20.– zu
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Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung
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teilnehmern nur dann mitgeteilt, wenn eine Fachprüfung nicht bestanden wurde. Ansonsten wird als Resultat nur «bestanden» be kannt gegeben. § 7 Rhythmus des Jagdlehrgangs und der Jagdprüfung 1 Der Jagdlehrgang
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Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Reglement HFW)
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der Prüfungen werden schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung eröffnet. 2 Der Notenausweis mit den Resultaten aus den jeweiligen Promotionsprü fungen wird von der Leitung HFW unterschrieben. § 29 Diplom und
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Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
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Jahren zu dem nämli- chen Zeitpunkt auf gleiche Weise erneuert. 4 Die Regierungen überreichen das Resultat dieser Aufzählungen nach Pfar- reyen oder Gemeinden abgeteilt, und mit ihrer Anerkennung und Beglaubi-
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Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.26 Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 26. September 2007 (Stand 1. Oktober 2007) Die Schulkommission der Fachmittelschule, gestützt auf § 4 Abs. 4 Bst. c des Gesetzes ü
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Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV)
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den Ja- und Nein-Stimmen weniger als 0.3 % beträgt. 3 Ergibt die Nachzählung wiederum ein knappes Resultat gemäss Abs. 2, so wird keine weitere Nachzählung durchgeführt. 4 Die Nachzählung wird durch die gegenüber Dritten personenbezogene Angaben über die Stimmabgabe zu machen oder vor der Ermittlung der Resultate Auskünfte über den Stand der Auszählung zu erteilen. § 12 Instruktion vor Proporzwahlen 1 Vor P Mängel. Er kann eine Wahl oder Ab- stimmung verschieben oder absagen oder eine Nachprüfung der Resultate anordnen. 2 Eine Nachprüfung ist anzuordnen, wenn ernsthafte Zweifel an der zuver- lässigen Ermittlung
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711.31-16-1.de.pdf
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Koordinationsbedarf führen die Gemein den vertiefte Studien zur zukünftigen Entwicklung durch. Die Resultate fliessen in die Revision der Nutzungsplanungen ein. Der Kanton sowie die betroffene Bevölkerung welchen Gebieten erneuerbare Energien effizient und effektiv nutzbar sind. Die räumlich-relevanten Resultate fliessen in den kantonalen Richtplan ein. E 15.2 Elektrische Übertragungs- und Verteilnetze E 15
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711.31-16-1.de.pdf
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Koordinationsbedarf führen die Gemein den vertiefte Studien zur zukünftigen Entwicklung durch. Die Resultate fliessen in die Revision der Nutzungsplanungen ein. Der Kanton sowie die betroffene Bevölkerung welchen Gebieten erneuerbare Energien effizient und effektiv nutzbar sind. Die räumlich-relevanten Resultate fliessen in den kantonalen Richtplan ein. E 15.2 Elektrische Übertragungs- und Verteilnetze E 15
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932.13 - Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung
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-teilnehmern nur dann mitgeteilt, wenn eine Fachprüfung nicht bestanden wurde. Ansonsten wird als Resultat nur «bestanden» bekannt ge- geben. * 1) BGS 932.11 3 932.13 5 Die Fachprüfung Waffen, Munition und
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932.11 - Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
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Verlassen des Standes zu markieren. 7 932.11 3 Bei Nachsuchen auf beschossene Säugetiere ist das Resultat der Nachsu- che auf eine entsprechende Schussmeldekarte einzutragen. § 21 Irrtumsabschüsse und