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Art. 22 Abs. 2 lit. a und b des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700)
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Inhalt leicht feststellbar ist und die Interpretation des Dienstbarkeitsvertrages ein unzweifelhaftes Resultat ergibt. Setzt z.B. die Beurteilung der zivilrechtlichen Vorfrage Beweismassnahmen voraus, muss die
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Art. 328 Abs. 1 ZGB. § 23 Abs. 3, 24 SHG. §§ 2, 4, 5 DSG, SKOS-Richtlinien
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einen angemessenen und zumutbaren Verwandtenbeitrag aushandeln. Wenn die Verhandlungen zu keinem Resultat führen und die Verwandtenunterstützung strittig ist, so muss die Sozialbehörde eine Unterstützungsklage
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Art. 9 BV, Art. 44, 47 Abs. 1 und Abs. 3 lit. b, Art. 56 Abs. 1 AuG
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nun nach vier Jahren per Ende Januar 2011 die Highschool abgeschlossen bzw. Mitte März 2011 die Resultate des Highschool-Abschlusses erhalten habe. Zum Zeitpunkt der Eheschliessung habe Z. die Highschool
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§ 30d Abs. 1 V PBG
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wenn die zivilrechtliche Vorfrage leicht zu beantworten ist und die Beurteilung ein unzweifelhaftes Resultat ergibt (Erw. 2). Ein Näherbaurecht , dessen Umfang sich ohne jeden Zweifel bereits aus dem Gru nämlich dann wenn die Vorfrage leicht zu beantworten ist und die Beurteilung ein unzweifelhaftes Resultat ergibt. Dabei ist jeweils zwischen dem Gebot der Rechtssicherheit und der Rechtseinheit einerseits dieser leicht feststellbar ist und die Interpretation des Dienstbarkeitsvertrages ein unzweifelhaftes Resultat ergibt (BGE vom 30. August 2010, 1C_237/2010, Erw. 2.4.2). Setzt die Beurteilung der Vorfrage jedoch
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Hinweis zur Nachzählung bei knappen Ergebnissen
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Frage: Warum werden bei knappen Resultaten von Proporzwahlen keine Nachzählungen angeordnet? Antwort: § 32bis WAV kommt bei Abstimmungen und Majorzwahlen zur Anwendung, nicht aber bei ... Frage: Warum Warum werden bei knappen Resultaten von Proporzwahlen keine Nachzählungen angeordnet?
Antwort: § 32bis WAV kommt bei Abstimmungen und Majorzwahlen zur Anwendung, nicht aber bei Proporzwahlen. Bei Proporzwahlen sse feststellen, sondern es sind mehrere Rechenoperationen vorzunehmen, die je für sich knappe Resultate ergeben können. Es bestünde die Gefahr, dass bei Proporzwahlen die Wahlergebnisse bis am Abend des
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Art. 1 und 13 f. OHG – Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 23. März 2007 (OHG, SR 312.5)
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sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist.
a) In der Opferhilfe ist stets vom Resultat einer Straftat auf Seiten des Opfers und nicht vom Täterwillen auszugehen. Von Bedeutung ist somit
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Gerichtspraxis
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nun nach vier Jahren per Ende Januar 2011 die Highschool abgeschlossen bzw. Mitte März 2011 die Resultate des Highschool-Abschlusses erhalten habe. Zum Zeitpunkt der Eheschliessung habe Z. die Highschool
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Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche
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sie zum Aufbau und zur Führung einer Kindertagesstätte als überfordert anzusehen ist. Ein anderes Resultat würde bedeuten, dass Mütter mit kleinen Kindern grundsätzlich keine Kindertagesstätte eröffnen könnten
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§ 15 Abs. 1 lit. b und e PAVO
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sie zum Aufbau und zur Führung einer Kindertagesstätte als überfordert anzusehen ist. Ein anderes Resultat würde bedeuten, dass Mütter mit kleinen Kindern grundsätzlich keine Kindertagesstätte eröffnen könnten
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Art. 25 Abs. 1 KVG, Art. 26 KVG und Art. 32 Abs. 2 KVG; Art. 13d KLV
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durchgeführte Reihen-Hybridisierung damit rechtfertigt, dass nach Vorliegen eines unauffälligen Resultats bei der konventionellen Chromosomenanalyse weiterhin ein erhöhtes Risiko für submikroskopische abschliessend zu klären, lag in casu – wie gesagt – ein negatives Resultat vor, so dass die Beschwerdeführerin bereits mit dem Resultat aus der konventionellen Chromosomenanalyse mit grosser Wahrscheinlichkeit Kostenübernahme ausgeschlossen, bei denen schon zum Zeitpunkt der Anordnung feststehe, dass das Resultat keine medizinisch-therapeutische Konsequenzen habe. Die Versicherte mache das Vorliegen einer R