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§ 29 Abs. 4 PBG
der Kantonsrat mit grosser Mehrheit hinter die Vorlage des Regierungsrats. Entsprechend war das Resultat der ersten Lesung die Übernahme des Vorschlags des Regierungsrats (jedoch als Abs. 4 von § 29 PBG
Bau- und Planungsrecht
eindeutig ermitteln liess. Aufgrund dieser Ausgangslage führt eine historische Auslegung zum gleichen Resultat wie schon die grammatikalische, die systematische und diejenige nach Sinn und Zweck: Die stets die Bohlgutschstrasse auch im Sinne von § 4 Abs. 1 lit. b GSW öffentlich sei. c/aa) Um zu diesem Resultat zu gelangen, legen sie zunächst den in § 4 Abs. 1 lit. b GSW verwendeten Begriff «Gemeinwesen» aus gleichwohl argumentiert, dass auch eine Auslegung des Grundbuchbelegs vom 18. Dezember 1944 zu einem Resultat in ihrem Sinne führe. Bei diesem Beleg handelt es sich um den damaligen Beschluss des Einwohnerrats
Verfahrensrecht
Argumente gehen an der Sache vorbei (Erw. 2b/ee, 2b/ff, 2b/gg, 2b/hh) und können am Ausgang des Resultats nichts ändern. Die Beschwerde ist vollumfänglich abzuweisen. (...) Urteil des Verwaltungsgerichts
Grundsätzliche Stellungnahmen
aber auch bei Eltern-Feedbacks sowohl Erhebung wie auch Auswertung und allenfalls Mitteilung von Resultaten an Dritte vollständig anonym ausgestaltet werden können und sollen, da Personendaten hierzu nicht Einwilligungen vorliegen, sind die oben erwähnten Grundsätze zu beachten und insbesondere Dritten Resultate von Auswertungen nur in vollständig anonymisierter Form bekannt zu geben. An der betroffenen Schule
Staats- und Verwaltungsrecht
ersten Abstimmung mit dem Resultat von 126 Nein-Stimmen zu 123 Ja-Stimmen weitere Abstimmungen über denselben Verhandlungsgegenstand anordnete. (…) d) Grundsätzlich soll das Resultat einer Abstimmung gelten der Kantonsrat mit grosser Mehrheit hinter die Vorlage des Regierungsrats. Entsprechend war das Resultat der ersten Lesung die Übernahme des Vorschlags des Regierungsrats (jedoch als Abs. 4 von § 29 PBG eit halber ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass eine Prüfung in der Sache durchaus zum Resultat führen könnte, dass die Auskunft des Steuersekretärs gar nicht falsch war. Gemäss § 190 Abs. 1 lit
Art. 404 OR
Regeste: – Bei Krippenverträgen  kann das jederzeitige Widerrufs- und Kündigungsrecht von Art. 404 Abs. 1 OR gültig wegbedungen werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Selbst wenn die Wegbedingun
§§ 22 Abs. 4 und 27 Abs. 1 SubV, Art. 16 Abs. 1 lit. a IVÖB, § 28 VRG
bewirken – der Gemeinderat von W. weigert sich ein derartiges Verfahren durchzuführen – noch wäre das Resultat verfahrensentscheidend. Im Übrigen wäre es überaus problematisch, wenn sich das Verwaltungsgericht durchzuführen waren, und beide Verfahren zum gleichen, für die Beschwerdeführerinnen negativen Resultat geführt haben, ist es angezeigt, die Gerichtskosten hälftig zwischen beiden Verfahren aufzuteilen
Bau- und Planungsrecht
der Kantonsrat mit grosser Mehrheit hinter die Vorlage des Regierungsrats. Entsprechend war das Resultat der ersten Lesung die Übernahme des Vorschlags des Regierungsrats (jedoch als Abs. 4 von § 29 PBG
Umfrage bei Schülerinnen und Schülern einer Oberstufenklasse
aber auch bei Eltern-Feedbacks sowohl Erhebung wie auch Auswertung und allenfalls Mitteilung von Resultaten an Dritte vollständig anonym ausgestaltet werden können und sollen, da Personendaten hierzu nicht Einwilligungen vorliegen, sind die oben erwähnten Grundsätze zu beachten und insbesondere Dritten Resultate von Auswertungen nur in vollständig anonymisierter Form bekannt zu geben. An der betroffenen Schule
Art. 5 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 9 BV, § 190 Abs. 1 lit. a StG
eit halber ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass eine Prüfung in der Sache durchaus zum Resultat führen könnte, dass die Auskunft des Steuersekretärs gar nicht falsch war. Gemäss § 190 Abs. 1 lit

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