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Gerichtspraxis
Veränderungen aus. Doktor G. ist in seinem Bericht der Ansicht, dass der Beschwerdeführer seine rechte Hand bei der Tätigkeit als Diplomtechniker HF überbeansprucht, ohne dass seine Diagnosen oder Befunde Anhaltspunkte unterliess er in der Folge aufgrund der Unkenntnis seiner Meldepflicht die Meldung des Krankentaggeldbezugs durch einen seiner Angestellten, verletzte er seine Meldepflicht in grobfahrlässiger Weise (Erw. 3 Folge einzig und allein aufgrund der Unkenntnis seiner Meldepflicht die Meldung des Krankentaggeldbezugs durch einen seiner Angestellten, verletzte er seine Meldepflicht in grobfahrlässiger Weise. Dies umso
Gerichtspraxis
wer die tatsächliche und dauernde Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und es in seinem Interesse oder auf seine Kosten gebraucht oder gebrauchen lässt. Aus der zweiten Bestimmung ergibt sich, dass ärztlicher Einschätzung darauf einstellen muss, nicht mehr sehr lange leben zu können, seine letzten Lebensmonate mit seinen in der Schweiz lebenden Familienangehörigen verbringen möchte, erscheint dem Gericht Beschwerdeführer aus dem Umstand, dass seine Leistungen im Fach Beurkundungsrecht im schriftlichen und im mündlichen Teil je als gut qualifiziert wurden, nichts zu seinen Gunsten ableiten. Keine Rolle spielt
Staats- und Verwaltungsrecht
Veränderungen aus. Doktor G. ist in seinem Bericht der Ansicht, dass der Beschwerdeführer seine rechte Hand bei der Tätigkeit als Diplomtechniker HF überbeansprucht, ohne dass seine Diagnosen oder Befunde Anhaltspunkte unterliess er in der Folge aufgrund der Unkenntnis seiner Meldepflicht die Meldung des Krankentaggeldbezugs durch einen seiner Angestellten, verletzte er seine Meldepflicht in grobfahrlässiger Weise (Erw. 3 Folge einzig und allein aufgrund der Unkenntnis seiner Meldepflicht die Meldung des Krankentaggeldbezugs durch einen seiner Angestellten, verletzte er seine Meldepflicht in grobfahrlässiger Weise. Dies umso
Staats- und Verwaltungsrecht
wer die tatsächliche und dauernde Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und es in seinem Interesse oder auf seine Kosten gebraucht oder gebrauchen lässt. Aus der zweiten Bestimmung ergibt sich, dass ärztlicher Einschätzung darauf einstellen muss, nicht mehr sehr lange leben zu können, seine letzten Lebensmonate mit seinen in der Schweiz lebenden Familienangehörigen verbringen möchte, erscheint dem Gericht Vorliegend steht fest, dass der Beschwerdeführer am 8. Juli 2016 mit seiner Frau in die Schweiz eingereist ist, um drei Monate lang seine Familie in der Gemeinde B. zu besuchen. Ebenso unbestritten ist, dass
Medienmitteilung Der Kanton Zug hat seine historischen Tuerme vermessen.pdf
MM_20.11.2020
Staats- und Verwaltungsrecht
der Stadt X. auszahlte. Dabei führte er seine Aktivitäten nach der Absage aus Z. zuerst in der Schweiz (Gesangs- und Tanzstunden sowie Projekte) und während seines dreimonatigen Sprachaufenthalts in Y. (Gesangs- en Ausbildungsanbieter, welcher auf seine Qualität und die Einhaltung von Minimalstandards überprüft werden könnte. Eine schulische Infrastruktur nahm A. bei seinen Prüfungsvorbereitungen nur in bescheidenem Vernehmlassung verzichtete und auch nicht auf seine Erwägungen verwies, sondern nicht einmal einen Antrag stellte und insofern auch keinen gerichtlichen Schutz für seinen eigenen Entscheid begehrte. Eine Verletzung
Gerichtspraxis
31. Dezember 2015 getrennt von seiner Ehefrau lebte, während des gesamten Jahres 2015 im Kanton Zug steuerpflichtig war, ferner den Unterhalt für seine beiden unter seiner Obhut stehenden unter 15 Jahre Schutzumfang. Obwohl dieser in seinem Volumen ein wichtiger Teil des Gebäudekomplexes ist und die historische Funktion der Liegenschaft als Bahnstation dokumentiert, ist seine Bausubstanz sehr bescheiden vermittelt hat. Zudem wurde er stets von seinem Lieferanten bzw. von dessen Gehilfen begleitet, was darauf hindeutet, dass ihm wenig Vertrauen geschenkt wurde und seine Rolle bei der Übergabe eher gering war
Gerichtspraxis
Wohnung in Dubai, eine Kopie seines Führerausweises der UAE, eine Bescheinigung über den Abschluss einer internationalen Krankenversicherung, Kopien aus seinem Reisepass und seine Aufenthaltsgenehmigung für (EL) zu seiner Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Mit Schreiben vom 28. Oktober 2018 machte A. bei der Berechnung seiner EL die Anrechnung von Unterhaltszahlungen an seine Ehefrau die Bejahung eines Interessenkonflikts, dass sich der Anwalt in seinen Entscheidungen für den Klienten nicht frei fühlt, weil diese seine eigenen oder die Interessen Dritter tangieren könnten, mit denen
Verwaltungspraxis
selber zu beurteilen, ob seine Vorgehensweise dem Tempo seiner Mitarbeitenden angepasst sei oder nicht. Damit konnte die Amtsstelle X. die Formulierung im Arbeitszeugnis «Obwohl seine Ideen für den Betrieb entgegnet hierzu, R. habe seine Energien in erster Linie für Veränderungsprozesse eingesetzt. Dies sei zum Teil auf Kosten der Unterstützung von zwei Mitarbeitenden seines Teams gegangen, welche kurz Mai 2013 seine Anstellung fristgerecht per 31. August 2013. 1.2. Mit dem Zwischenzeugnis vom 24. Juni 2013 sowie mit dem Schlusszeugnis vom 31. August 2013 war R. nicht einverstanden. Seinen Begehren
Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion - «Psychiatrisches Tagesambulatorium für Kinder und Jugendliche öffnet seine Türen»
Ab 21. August können Kinder und Jugendliche, die akut psychisch erkrankt sind, in einem Tagesambulatorium im Kanton Zug behandelt werden. Ein Team der Ambulanten Psychiatrischen Dienste für Kinder un

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