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1618.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Behandlung des parlamentarischen Vorstosses Seite 9 9. Antrag Seite 10 1. In Kürze Der Kanton Zug muss seine Infrastruktur mit dem starken Wachstum in Einklang brin- gen. Der Kantonsrat hat mit dem kantonalen darüber festgelegt werden kann. Keine freien Preise für Landwirtschaftsland Der Kanton benötigt für seine Infrastruktur immer wieder Land von Privaten. Wo es um Bauland geht, sind die Marktpreise meist schnell Kommentar BGBB, Art. 63, Rz. 12). Bezahlt also das Gemeinwesen für Land- wirtschaftsland, welches es für seine nach den Plänen des Raumplanungsrechts vorgesehenen öffentlichen Aufgaben benötigt, einen übersetzten
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1579.2a - Beilage
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damit auch auf die Lebensbedingungen für die Men- schen selbst. Was macht der Kanton Zug? - Er muss seine Möglichkeiten wahrnehmen. Der Regierungsrat ist dazu entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen sind und mit ihr die Behörden auf Kantons- und Gemeindeebene. Seite 5/13 C. Leitbild Der Kanton Zug und seine Bevölkerung haben grossen Energiebedarf. Sie haben aber auch Chancen für bessere Lösungen bei der lichen Gebot der Nachhaltigkeit entsprechen. Seite 6/13 D. Leitsätze 1. Der Kanton Zug anerkennt seine Pflicht, in Energie- und Klimafragen nach gesi- cherten Vorgaben zu handeln. Somit sind Möglichkeiten
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1769.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Finanzielle und personelle Auswirkungen 9. Antrag 1. In Kürze Dem Kanton Zug bietet sich die Chance, seine Zusammenarbeit mit der Region Zürich, von welcher er im Wirtschaftsbereich und in weiteren Bereichen guten Ruf und seine inter- nationale Ausrichtung festigen. Diese Projekte betrafen nicht nur den Dienstleistungsbereich, der in den letzten Jahren markant gewachsen ist, sondern auch den Industrie- und Gewerbebe- Veränderte Situation Mit diesem Vorgehen fuhr der Kanton Zug in den vergangenen Jahren sehr gut. Seine Attrakti- vität ist hoch und sein Ruf in Wirtschaftskreisen gut. Trotzdem kann das bisherige Vorgehen
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1590.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Formulierung die Ausrich- tung des Gesetzes auf. Da jede Einwohnerin und jeder Einwohner für ihre bzw. seine eigene Gesundheit weitgehend selbst verantwortlich ist, ist der Eigenverantwortung ein hohes Gewicht 1 vorge- sehen, dass der Gemeinderat zwar grundsätzlich die örtliche Gesundheitsbehörde ist, er seine Aufgaben und Befugnisse aber ganz oder teilweise an eine gemeindliche Gesundheitskommission übertragen als universitärer Medizinalberuf gelten. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung hat der Bund seine Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über den Umgang mit Heilmitteln (Art. 118 Abs. 2 BV), soweit
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1646.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den heute noch eingedolten Margelbach ge- führt und das einstmals aufgefüllte Bachtobel wiederum in seine frühere Form zurückgeführt werden. Die Grundwasserfassung Sternen bleibt geschützt; die landwirtschaftlich Strassenbauvorhaben ge- sehen werden. Sie ist Teil eines umfassenden Gesamtverkehrskonzeptes, das seine Leistung erst im Zusammenwirken voll entfalten kann. Das gilt ganz besonders für den Raum Zug-Baar dung eines weiteren Naherholungsgebietes/intakter Kulturlandschaften. Er bittet den Regierungsrat, seine Fragen im Rahmen der nächsten parlamentarischen Behand- lung des Projektes Tangente Zug/Baar, also
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1645.2 - Antrag des Regierungsrates
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beteiligt sind; e) eine Person, zu der die Notarin oder der Notar, ihr Ehegatte oder seine Ehegattin, ihr Partner oder seine Partnerin in eingetragener Partnerschaft oder in dauernder Lebensgemeinschaft in oder Vertreter einer Partei mit- wirken: a) die Notarin oder der Notar selbst, ihr Ehegatte oder seine Ehegattin, ihre Partnerin oder sein Partner in eingetragener Partnerschaft oder dauernder Lebensg ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, an der die Notarin oder der Notar, ihr Ehegatte oder seine Ehegattin, ihre Partnerin oder sein Partner in eingetragener Partnerschaft oder in dauern- der Le
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1588.2a - Beilage
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damit auch auf die Lebensbedingungen für die Men- schen selbst. Was macht der Kanton Zug? - Er muss seine Möglichkeiten wahrnehmen. Der Regierungsrat ist dazu entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen sind und mit ihr die Behörden auf Kantons- und Gemeindeebene. Seite 5/13 C. Leitbild Der Kanton Zug und seine Bevölkerung haben grossen Energiebedarf. Sie haben aber auch Chancen für bessere Lösungen bei der lichen Gebot der Nachhaltigkeit entsprechen. Seite 6/13 D. Leitsätze 1. Der Kanton Zug anerkennt seine Pflicht, in Energie- und Klimafragen nach gesi- cherten Vorgaben zu handeln. Somit sind Möglichkeiten
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2434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Massnah- men geebnet werden. Der Regierungsrat unterstreicht seine Absicht mit Leitsätzen. Leitsatz 5 a) beispielsweise besagt: «Der Kanton Zug und seine Einwohnergemeinden fördern die Ve r- sorgung mit erneuerbarer Umgebungsgestaltung auszulösen. 2. Archäologische Fundstätten (S 7.3) A. Ausgangslage Der Kanton pflegt seine Denkmäler gemäss Denkmalschutzgesetz, erforscht diese wisse n- schaftlich und sichert ihren Bestand erordnung räumte der Bundesrat den Kantonen Zeit ein, diese Vorgaben umzusetzen. Der Bund stützt seine zukünfti- gen Subventionen für die Kosten der Renaturierung auf diese Kriterien und das Kosten-Nutzen-
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581.10a - Beilage 1
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damit zu befassen, so dass es mit der Schlusszahlung auch seine gesetzliche Richtigkeit haben werde. Das parlamentarische Verfahren werde seinen Gang nehmen. Im Unterschied zu einem in den Akten liegenden welcher keinen Raum für die geltend gemachten Kostenpositionen lasse. Im Weiteren bestritt er, dass seine nachträgliche Material- und Produkteauswahl wesentliche Vertragsänderungen bzw. Bestellungsänderungen informiert ist. Das erfordert eine Gestaltung der Rechnung durch den Unternehmer, dass der Bauherr bzw. seine Bauleitung überprüfen kann, ob überhaupt und wie viel er dem Unternehmer schuldet. Um überprüfbar
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754.09a - Beilage 1
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damit zu befassen, so dass es mit der Schlusszahlung auch seine gesetzliche Richtigkeit haben werde. Das parlamentarische Verfahren werde seinen Gang nehmen. Im Unterschied zu einem in den Akten liegenden welcher keinen Raum für die geltend gemachten Kostenpositionen lasse. Im Weiteren bestritt er, dass seine nachträgliche Material- und Produkteauswahl wesentliche Vertragsänderungen bzw. Bestellungsänderungen informiert ist. Das erfordert eine Gestaltung der Rechnung durch den Unternehmer, dass der Bauherr bzw. seine Bauleitung überprüfen kann, ob überhaupt und wie viel er dem Unternehmer schuldet. Um überprüfbar